Jetzt auch in Dänemark: Vollverschleierung künftig strafbar

4. Juni 2018
Jetzt auch in Dänemark: Vollverschleierung künftig strafbar
International
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Foto: Symbolbild

Kopenhagen. Auch Dänemark, in den letzten Jahren ohnehin Vorreiter eines verschärften Ausländer- und Zuwanderungsrechts, macht jetzt gegen die islamische Vollverschleierung mobil: ab August dürfen Gesichter in Dänemark in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllt werden. Das Parlament beschloß jetzt ein entsprechendes Verbot, das sich vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Niqab richtet, aber auch Hüte, Hauben, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte einbezieht, die das Gesicht stark verdecken.

Weiterhin erlaubt ist es dagegen, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder im Karneval Masken zu tragen. Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe von umgerechnet 135 Euro. Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1350 Euro.

Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt.

Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden. (mü)

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