Bis heute weigert sich die Bundesregierung anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Masseneinwanderung ermöglicht.
Was einen der wichtigsten Aspekte staatlicher Souveränität – nämlich die territoriale Integrität – betrifft, lebt Deutschland seit September 2015 im Ausnahmezustand. Und die Bundesregierung weigert sich weiterhin beharrlich, die konkrete Rechtsgrundlage dafür anzugeben, daß Menschen über sichere Drittstaaten ungehindert in unser Land einreisen dürfen, sobald sie nur nach „Asyl“ verlangen. So ist jedenfalls der aktuelle Stand, der sich aus der Antwort des Kabinetts auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ergibt. Die Bundestags-Drucksache 19/883 vom 23. Februar 2018 ist daher auch von einzigartiger Qualität, spiegelt sie doch die Arroganz der Macht und eine notorische Volks-, Bürger- und Wählerverachtung auf besonders drastische Weise wider.
Journalistisch aufgearbeitet ist dieses grandiose Politikversagen ja längst, vor allem durch das Buch Die Getriebenen des Welt-am-Sonntag-Korrespondenten Robin Alexander. Nach der von Merkel in einem Akt der Selbstermächtigung verfügten Grenzöffnung vom 5. September 2015 drohte unter dem Andrang der Massen ein beispielloses Chaos, so daß die Regierung kalte Füße bekam und eine Woche später Hundertschaften der Bundespolizei an die Grenze beorderte. Dem Recht sollte wieder Geltung verschafft werden, und rechtmäßig war und ist: Wer aus einem sicheren Drittstaat – und das sind alle Nachbarstaaten Deutschlands – kommt und keine gültigen Einreisepapiere hat, darf an der Grenze abgewiesen werden oder eben „zurückgeschoben“, falls er im Inland aufgegriffen wird.
Wie heute bekannt ist, lief es dann doch anders. Eine geradezu lähmende Führungsschwäche machte sich breit, und nach dem dritten Telefonat mit Bundeskanzlerin Merkel drehte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am 13. September den Einsatzbefehl an die Bundespolizei gleichsam in sein Gegenteil. Wer Asyl forderte, durfte einreisen. Aus der ursprünglich geplanten Rechtsdurchsetzung wurde nun der Versuch, den Massenansturm zu kanalisieren und in einigermaßen geordnete Bahnen zu lenken. Und aus dem „humanitären Akt“ einer Grenzöffnung für einen begrenzten Personenkreis ist ein Ausnahmezustand geworden, der bis heute anhält und bei dem bis heute der politische Wille fehlt, ihn abzustellen.
Man weiß im Grunde exakt, was geschah, doch die Regierung ist bis heute zu feige, ihr Totalversagen einzugestehen. Wer konkret verantwortlich ist? In der Antwort an die AfD steht geschrieben: „Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen.“ Namentlich genannt wurde nur der „Postbote“. Der Innenminister habe die Bundespolizei „über die Entscheidung der Bundesregierung mündlich informiert“. Und auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Entscheidung? Da zieht sich die Regierung auf eine Sprachregelung zurück, die bereits in Antworten an die Linken-Fraktion angewendet wurde. Der entscheidende Satz lautet: „Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung (§ 18 Absatz 2, Absatz 4 AsylG).“
Das klingt konkret, ist es aber nicht. Denn der genannte Absatz 4 benennt zwei Ausnahmen, nämlich eine EU‑rechtliche in Nummer eins und eine nationale in Nummer zwei. Die Einreise aus einem sicheren Drittstaat kann Variante zwei zufolge gestattet werden, wenn – so der genaue Wortlaut – „das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat“. Über diese beiden Varianten haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem Gutachten vom 24. Mai 2017 (Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 109/17) bereits ausführlich ausgelassen. Welche davon die Rechtsgrundlage für den permanenten Ausnahmezustand bilden soll, bleibt bis heute das Geheimnis der Regierung.
Die Bundestags-Juristen hatten damals vorsichtig nahegelegt, daß „in grundlegenden normativen Bereichen“ der Gesetzgeber entscheiden müsse – und nicht die Regierung allein. Daß auch in der Antwort auf die AfD-Anfrage wieder nicht konkret Stellung bezogen wird, erklärt sich wohl mit der Sorge der Verantwortlichen, einst nicht nur als politische Nieten, sondern als Verfassungsbrecher und Totengräber des Rechtsstaats am Pranger zu stehen. Sinnvoller denn je wäre deshalb, daß ein Untersuchungsausschuß zur Klärung dieser Fragen eingesetzt wird oder auch ein erneuter Anlauf beim Bundesverfassungsgericht unternommen wird. Eine 2016 von dem Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider eingereichte Verfassungsbeschwerde hatte Karlsruhe ohne Begründung zurückgewiesen. Mit der AfD im Bundestag könnte heute vielleicht mehr Druck aufgebaut werden.
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Die „Rechtsgrundlage“ für das millionenfache Einschleusen von Ausländern ohne Personenkontrolle und ohne Zustimmung des Bundestages ist die selbsttätig zugeteilte Allmacht der Kanzlerin, nach § 96 AufenthG ist die von ihr praktizierte Einschleusung von Ausländern nämlich strafbar.
„Bis heute weigert sich die Bundesregierung anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Masseneinwanderung ermöglicht“.
Die Erklärung ist doch ganz einfach: Weil es dazu gar keine Rechtsgrundlage gibt! Diejenigen, die immer noch glauben, daß Merkel-Deutschland ein Rechtsstaat ist, glauben wahrscheinlich auch daran, daß der Klapperstorch die Babys bringt.
Das war hein versagen, daß war schon lange eiskalt geplant. Der Hooton-Plan läßt grüßen!
Die AFD hat bereits eine Organklage in dieser Angelegenheit eingereicht und es wird auch durch die gleiche Partei, zusammen mit der FDP ein Untersuchungsauschuß angestrebt, sofern man eine Viertel-Mehrheit erhält und selbst wenn es noch nicht zum Erfolg führt bleibt etwas amtliches an ihr hängen und das begünstigt nicht, sondern beschleunigt eher den Niedergang und das ist so in Ordnung.
Der „Souverän“ ist immer nur belogen und nie um Erlaubnis gefragt worden. Das zeigt, was dieser „Titel“ in der Bunten Republik wert ist!
Das der Bürger der Souverän sei, halte ich für eine schöne Vorstellung, die allerdings nicht mit der Realität übereinstimmt. Als ich das letzte Mal mit einer Behörde zu tun hatte, hatte ich nicht den Eindruck, dass für mich im übertragenen Sinn der rote Teppich ausgerollt wurde. Man gebraucht schließlich nicht umsonst das Wort Bürokratie.
Deshalb wird auch dem Bürger von den Parteien kein Mitspracherecht z.B. in Volksabstimmungen zugestanden. Das wäre ja noch schöner, wenn der
Bürger über seine eigenen Angelegenheiten entscheidet und der Bürokratie Befehle erteilt!