Skandal-Urteil: Görkem A. nach brutaler Ziegelattacke auf Joggerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

31. Mai 2018
Skandal-Urteil: Görkem A. nach brutaler Ziegelattacke auf Joggerin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilte das Jugenschöffengericht Moabit den 18-jährigen Görkem A., nachdem dieser im März vergangenen Jahres eine Joggerin mit einem Ziegelstein (!) brutal zusammenschlagen und schwerst verletzt hatte, um diese zu berauben.

Die Frau war damals abends im Mauerpark hinterrücks von dem Täter attackiert worden. Dabei schlug dieser der Joggerin zunächst mit einem Ziegelstein auf den Kopf, und traktierte sie dann am Boden liegend weiter mit Tritten gegen den Kopf und Oberkörper. Alsdann entriß der Täter dem Opfer Jacke und Smartphone und flüchtete.

Die Frau kroch zunächst schwerverletzt (u.a. Kiefer und Hand gebrochen) durch den Park, bis sie von Anwohnern gefunden und ins Krankenhaus gebracht wurde, wo sie mehrere Tage verbringen mußte.

Nachdem Aufnahmen örtlicher Überwachungskameras Görkem A. eindeutig als Täter identifizierten, wurde dieser nun zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet, stellte das Gericht zwar die besondere Brutalität der Tat fest, bewertete die Sozialprognose des Täters aber dennoch als positiv.

Während seiner Bewährungszeit muß Görkem A. Sozialstunden ableisten. Das erarbeitete Geld in Höhe von 2000 Euro kommt dem Opfer zu Gute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Täters empfand das milde Urteil gar als zu hart und legte Berufung ein. (hm)

5 Kommentare

  1. Wolfgang Schlichting sagt:

    Wahrscheinlich wird jetzt nach der Person gesucht, die den Ziegelstein im Mauerpark deponiert und den schwer traumatisierten Straftäter dadurch zu seiner Straftat verleitet hat und wenn die gefunden wird, gibt es keine Bewährungsstrafe, sondern einen mehrjährigen JVA Aufenthalt für die Person, denn ohne den Ziegelstein wäre der schutz- und hilfsbedürftige Täter bestimmt nicht auf die Idee gekommen, die Frau auszurauben.

  2. Lack sagt:

    Hintergründe verurteilt man nicht.
    Es ist schon ein Fortschritt, wenn sie angeklagt werden. Es passiert ihnen aber nicht viel. Offenbar sollen sie so handeln, wie sie handeln.
    Kriminalität erwünscht!
    Wir kennen das seit Jahren! Der Kriminelle und der S.. als dicke Freunde!

  3. hans sagt:

    Die Verteidigung des Täters fand das Urteil noch zu hart ???

    was sind das nur für Leute? begreifen die nicht das kuschel-justiz nichts aber auch gar nichts bringt?

    Nur n ordentliches Strafmaß bringst.
    1. alle Kosten, auch das Krankenhaus, trägt der Täter, ersatzweise seine Eltern, wenn bei ihm nichts zu holen.
    2. Knast aber keinen Jugend-streichel-zoo
    3. nach dem Knast ausweisen in die Heimat seiner Ahnen

  4. MarcoM sagt:

    „… die Sozialprognose des Täters aber dennoch als positiv.“ ~~~ Klar! Ist ja auch ein Görkem, und kein Hans. Für die Görkems sehen die Sozialprognosen immer positiv aus.

  5. Olsen sagt:

    Na siehste… Das ist doch die Lösung. Einfach Haare schwarz färben und in Görkem A. umtaufen lassen. Dann kannste sträflich werden ohne Ende.
    Wie hiess nochmal der Richter?

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