Barbesitzerin verurteilt: Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen

29. Mai 2018
Barbesitzerin verurteilt: Lokal darf sich nicht „asylantenfrei“ nennen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. In Österreich sorgt ein Fall von angeblicher Diskriminierung für Schlagzeilen. In Bad Ischl hatte eine beliebte Bar im Januar 2016 au ihrer Facebook- und Twitterseite damit geworben, „ab jetzt wieder asylantenfrei“ zu sein. „Um das Problem zu stoppen“, führte die Betreiberin einen Eintritt von zwei Euro ein. Als Gegenleistung sollten die Gäste ein Getränk erhalten. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hatte daraufhin einen Strafbescheid von 550 Euro ausgestellt, weil „eine Personengruppe ungerechtfertigt benachteiligt“ worden sei.

Die Bar-Betreiberin verteidigte sich damit, daß ihre Kellnerin wiederholt belästigt worden sei, „veranlaßt“ durch Personen, die in einer Asylunterkunft lebten. Aus Fürsorge für ihre Arbeitnehmerin habe sie deshalb handeln und das Eintrittsgeld einführen müssen, das für alle Besucher gleichermaßen gegolten habe.

Seither wird prozessiert. Das Landesverwaltungsgericht hatte in der Aktion keine Diskriminierung gesehen, der Verwaltungsgerichtshof (VsGH) dagegen sehr wohl. Er argumentierte in der kürzlichen Verhandlungh, daß das Posting nicht anders verstanden werden könne, als daß die solcherart umschriebenen Personen nicht erwünscht seien und gegebenenfalls damit rechnen müßten, nicht eingelassen zu werden. Zum Vergleich zitiert der Gerichtshof das historische Beispiel „Unser Hotel ist judenfrei“. Es genüge, daß Asylwerber mit einer ungünstigeren Behandlung rechnen müßten. Auch wurde das Wort „Asylant“ als „abwertend“ eingestuft.

Im Raum steht nun eine Geldstrafe von 550 Euro. Ob die Betreiberin die Strafe zahlen muß, ist noch offen. Der VwGH konnte nicht darüber entscheiden, weil die Frau eine mündliche Verhandlung beantragt hat. (mü)

 

4 Kommentare

  1. auch diskriminiert, muss mein Geld selbst verdienen sagt:

    Kann man als Nichtmuslima eingentlich in die diverse „Kulturvereine“ bei den Moscheen?
    Einfach hin und Tee / Kaffee trinken?
    In europäischen Kleidung?
    Ohne diskriminiert zu werden?

    Vielleicht müssen die Wirte ihre Lokale in Vereinsgaststätten umwandeln ;-). Z. B. „Verein Pro Patria“ – Deutschland / Österreichweit tätig (so wie früher Wienerwald) und mit Schweineschnitzel und Schmalzgebäck auf der Speisekarte und auch Alk-Getränken…
    Evtl. mit entsprechender Info an der Tür (Unser Essen kann Schweineschmalz oder Speck enthalten / Alkohol = Haram oder so)…

  2. Rack sagt:

    Erstaunlich, daß die armen Asylanten so viel Geld haben, um in eine Bar zu gehen …

  3. Olsen sagt:

    Ändert nichts am Fakt, dass Asylanten unerwünscht sind. Die Meissten sind schlicht Flutlinge, nicht Flüchtlinge. Basta!

  4. Hendrik sagt:

    Kann man nicht das Hausrecht geltend machen und nur in sein Lokal rein lassen wen man will? (an der Clubtür gibts doch auch Türsteher die aussortieren)

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