Fragwürdiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Kriminelle EU-Bürger erhalten verstärkten Ausweisungsschutz

18. April 2018
Fragwürdiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Kriminelle EU-Bürger erhalten verstärkten Ausweisungsschutz
International
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können kriminelle EU-Bürger nicht mehr so einfach abgeschoben werden. Wenn ein straffällig gewordener EU-Bürger bereits eine Reihe von Jahren in dem Aufnahmestaat verbracht und sich integriert habe, soll ein verstärkter Ausweisungsschutz gelten. Der einzelne Fall verlangt künftig eine umfassende Prüfung der Situation.

Die Begründung der Richter richtet sich danach, daß EU-Bürger nach fünf Jahren in einem anderen EU-Staat ein Daueraufenthaltsrecht erlangen, womit ihre Abschiebung nur noch bei „schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ erlaubt sei. Nach zehn Jahren können sie sogar nur noch aus „zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit“ ausgewiesen werden.

Ein Gefängnisaufenthalt spreche nicht zwingend gegen die Integration, finden die Richter. So müssen die Behörden künftig auch die Umstände der Straftat und das Verhalten der Verurteilten im Gefängnis berücksichtigen. (tw)

3 Kommentare

  1. Olsen sagt:

    Diesen EGH sollte man mal unter die Lupe nehmen. Die sind doch fremdgesteuert. Mit gesundem Menschenverstand hat das doch nichts mehr zu tun.

  2. Frack sagt:

    Das paßt zur allgemeinen Behandlung von Kriminellen. Wie werden seit Jahren von einem terrorisiert mit zahlreichen Straftaten. Wen verfolgt man, das Opfer, nicht den kriminellen Täter mit Hintergrund.

  3. Mike Hunter sagt:

    Dieser sinnlose Gerichtshof hat in den letzten Jahren sehr viele solcher unsinnigen Gerichtsurteile gefällt. Es ist an der Zeit auch hier um zudenken und mittelfristig diesem den Rücken zu kehren. Denn ein Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger, der für sich in einem anderen EU Staat Vorzüge in Anspruch nimmt, die ein dortiger Bürger nicht hat, der muss dann im Gegenzug auch hinnehmen, dass er das Land bei Straffälligkeit wieder verlassen muss! Keine Ausnahmen! Oder bin ich im eigenen Land nur noch Bürger 2. Klasse?

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