Ein Dämpfer für Lügenmedien: Österreichischer Rundfunk muß wegen manipulativer Berichterstattung zahlen

7. April 2018
Ein Dämpfer für Lügenmedien: Österreichischer Rundfunk muß wegen manipulativer Berichterstattung zahlen
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Der Österreichische Rundfunk, unter Kritikern auch als „Rotfunk“ verschrieen, muß eine empfindliche Lektion lernen: Desinformation und Manipulation lohnen sich nicht, sondern können im Gegenteil ziemlich teuer werden. Jetzt konnte sich die FPÖ vor dem Wiener Straflandgericht in einem vielbeachteten Verfahren gegen den Staatssender durchsetzen, der in einer umstrittenen Reportage den Tiroler FPÖ-Landeschef Abwerzger mit manipulativen Mitteln in die Nähe antisemitischer Aussagen gebracht hatte.

Die ORF-Aufnahmen hatten suggeriert, daß Abwerzger bei einem Gespräch mit einem Bürger widerspruchslos „antisemitisches Gedankengut“ des Mannes zur Kenntnis nahm – was der freiheitliche Spitzenkandidat für die Landtagswahl vehement bestritt; er habe den Aussagen vielmehr widersprochen. Eine schließlich vom ORF nachgereichte modifizierte Version bestätigte dies.

Abwerzger hatte insgesamt drei Verfahren gegen den ORF angestrengt. Der ORF übernimmt nach einem Vergleich nun sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und wird Spenden in Höhe von 8000 Euro an karitative Organisationen leisten, berichtet Abwerzger. Der ORF bestätigt den Vergleich.

„Ich bin kein streitsüchtiger Mensch“, begründete Abwerzger den Vergleich. Zudem liege ihm daran, wieder ein positives Verhältnis zum ORF Tirol zu haben. (mü)

5 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Betrachtet man die gesamte Bandbreite gebräuchlicher Desinformationen und Manipulationen öffentlich-rechtlicher Mainstream-Medien, so sind diese keineswegs immer „klassische“ Lügen, sondern oftmals bewußte Halbwahrheiten, die den politischen Gegner durch Weglassen bestimmter Informationsinhalte zu diskreditieren zum Ziel haben, insbesondere dann, wenn ‚echte‘ Lügen zu unglaubwürdig erscheinen würden. Aus der „Lügenpresse“ wird dann die „Lückenpresse“, was bei linksorientierten Massenmedien mittlerweile gang und gäbe ist.

    Wird diese perfide journalistische Methode allerdings auf eine bestimmte Person angewandt – häufig auf einen Politiker einer rechten Partei -, so gilt auch das als Verleumdung und kann strafrechtlich geahndet werden, sofern die betreffende Person Anzeige erstattet. Für die Masse der Zwangsgebühren zahlen müssenden Hörfunk- und Fernsehkonsumenten, die tagtäglich diesen medialen Halbwahrheiten und Weglaßorgien ausgesetzt sind, gilt hingegen: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

  2. Rolf Weichert sagt:

    In Deutschland wäre so ein Urteil gegen die Lügenpresse nicht möglich!

  3. Sack sagt:

    Natürlich muß Verdummung bestraft werden. Daß wünscht man sich auch für Deutschland, aber da wird die Wahrheitsberichterstattung bestraft.

  4. Nachlebnik sagt:

    Auch diese „Strafe“ wird letztlich wieder vom zwangsweise um sein Geld erleichterten Gebührentrottel gezahlt. Diese Verbrecher in den Staatsfunkbuden müssen privat zur Kasse gebeten werden. Nur das zeigt dann vielleicht Wirkung.

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