Justizfarce: Ermittlungen gegen FN-Chefin Marine Le Pen wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“

3. März 2018
Justizfarce: Ermittlungen gegen FN-Chefin Marine Le Pen wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“
International
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Foto: Symbolbild

Nanterre. Skurrile Verrenkungen der Gesinnungsjustiz, die auch in Frankreich auf dem Vormarsch ist, könnten der Vorsitzenden des Front National, Marine Le Pen, das Leben schwermachen. Ihr drohen schlimmstenfalls bis zu drei Jahre Haft – weil sie Greuelfotos des islamistischen Kopfabschneidermiliz „Islamischer Staat“ (IS) ins Netz gestellt hat.

Ein Gericht in Nanterre bei Paris eröffnete jetzt ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen die FN-Chefin wegen der „Verbreitung von Gewaltbildern”. Darauf steht neben der Haft- auch eine Geldstrafe von 75.000 Euro.

Die französische Nationalversammlung hatte bereits im November Le Pens Immunität aufgehoben und damit den Weg für ein förmliches Verfahren gegen die FN-Chefin freigemacht. Es könnte zu einem Gerichtsprozeß kommen.

Marine Le Pen wehrte sich mit der Feststellung, gegen sie werde ein Verfahren eröffnet, weil sie „den Horror des IS angeprangert” habe. „In anderen Ländern wäre mir dafür eine Medaille verliehen worden”, sagte sie. Die FN-Chefin hatte die IS-Bilder im Dezember 2015 auf Twitter verbreitet, wenige Wochen nach der Anschlagsserie in Paris mit 130 Toten, zu der sich die Islamisten bekannten. Sie reagierte damit auf Äußerungen eines Journalisten, der den FN nach seiner Ansicht in die Nähe des IS gerückt hatte. Daraufhin hatte die sozialistische Regierung Anzeige erstattet. Die Bilder zeigen unter anderem einen Mann, der bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt wird, und den vom IS enthaupteten US-Journalisten James Foley. (mü)

4 Kommentare

  1. Dr. ALTENBURGER sagt:

    Nannte man die Leute, die Hexenverbrennung angeordnet haben, nicht auch Justiz ???

  2. Bernd Sydow sagt:

    Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch nicht automatisch eine Verurteilung. Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, daß Marine Le Pen für eine „Verbreitung von Gewaltbildern“ verurteilt wird, die ein großer Teil der französischen Bürgerschaft im Fernsehen und/oder auf YouTube längst gesehen haben dürfte.

    Im Deutschen Fernsehen (DFS) jedenfalls wurde seinerzeit das vom IS produzierte Schreckensvideo von der Verbrennung des gefangenen jordanischen Kampfpiloten bei lebendigem Leibe gezeigt. Die Moderatorin warnte zuvor noch die Zuschauer, daß sie gleich sehr grausame Bilder zu sehen bekämen. Ich erinnere mich des weiteren auch an die DFS-Szene, bei der einem auf dem Boden liegenden Mann – ob es James Foley war, entzieht sich meiner Kenntnis – von einem IS-Kämpfer die Kehle durchgeschnitten wird.

    Wenn öffentliche Massenmedien in EU-Europa sogar derartige grausame Teile der Wirklichkeit wiedergeben anstatt selbige den Bürgern gegenüber unter den Teppich zu kehren – wie offenbar in Frankreich Gesetz -, kann das einer patriotischen Politikerin wie Marine Le Pen doch nicht zur Last gelegt werden!

  3. Lack sagt:

    Wenn man den Terroristen kein Haar krümmen will, hält man sich an den Boten …

  4. M. sagt:

    Könnte es sein, dass der wirkliche Sumpf, schon immer von der Justiz her weht ? Warum ist zu keinet Zeit und in keiner Epoche /Land jemals ein Jurist zur Rechenschaft gezogen worden ?! Ein Schelm … !!!

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