Städte- und Gemeindebund fordert Alterstest bei jungen Asylbewerbern

16. Januar 2018
Städte- und Gemeindebund fordert Alterstest bei jungen Asylbewerbern
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover. Einen Alterstest für junge Asylbewerber direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) gefordert. Wie ihr Sprecher Thorsten Bullerdiek gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte, sollten die Asylbewerber erst nach dem Alterstest auf die Städte und Kommunen verteilt werden, damit diese sich auf die Integrationsarbeit konzentrieren können. Noch gilt es als rechtlich umstritten, ob solche Alterstests überhaupt gemacht werden dürfen.

„Damit dies zweifelsfrei möglich ist, muß der Bund hier eine klare Regelung schaffen, die in der Praxis ohne Probleme umsetzbar ist“, forderte Bullerdiek. Entsprechend äußerte sich auch der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), Uwe Lübking, gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“: „Wir erwarten, daß eine Verteilung von jungen Flüchtlingen auf die Kommunen erst dann stattfindet, wenn ihre Identität geklärt ist – auch das Alter.“ Er sieht den Bund in der Pflicht, denn: „Wir wollen diesen Flickenteppich der Länder nicht.“

Während etwa Niedersachsen die von einem Arzt veranlasste Untersuchung , wie die radiologische Untersuchung der Handknochen oder Schulterblätter – die nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich ist – durchführt, verzichten andere Bundesländer auf jegliche Alterstests. (tw)

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Im heutigen Frühkommentar des Deutschlandfunks lobte ein katholischer Geistlicher die Willkommenskultur und die Gastfreundschaft vieler Deutscher gegenüber Fremden. Man solle den „Flüchtlingen“ aus Orient und Afrika ohne Mißtrauen und Zweifel entgegentreten. Daß viele von ihnen auf der „Flucht“ angeblich ihre Personaldokumente verloren haben, aber merkwürdigerweise so gut wie nie ihr Mobiltelefon bzw. Smartphone, schien er nicht zu wissen oder erwähnte es absichtlich nicht.

    Natürlich hat es sich in den Herkunftsländern der „Flüchtlinge“ längst herumgesprochen, daß es in Deutschland einen großen Unterschied ausmacht, ob man minderjährig oder volljährig ist (bspw. bei Straftaten). Und: Minderjährige dürfen hierzulande grundsätzlich nicht abgeschoben werden.

    Angesichts der Tatsache, daß Asylbewerber ohne Identitätsnachweis das Blaue vom Himmel behaupten können – außer bei ihrer Altersangabe bspw. auch, woher sie stammen -, ist der hiesige Eiertanz um den notwendigen Alterstest bei angeblich minderjährigen („16-Jähriger mit Vollbart“) ein weiteres Zeichen der Hilflosigkeit bei der deutschen Asyl- und Zuwanderungspolitik!

  2. Sack sagt:

    Ist das nicht böse, wegen der „Strahlenbelastung“?
    Wie erreichen wir dann die Planzahlen … ?

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