Symptomatischer „Einzelfall“: Abschiebung seit 3,5 Jahren in der Schwebe – Tunesier begeht weiter Straftaten

11. Januar 2018
Symptomatischer „Einzelfall“: Abschiebung seit 3,5 Jahren in der Schwebe – Tunesier begeht weiter Straftaten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ein aktueller Fall von Ausländerkriminalität offenbart das behördliche Desaster in diesem Land: ein zur Abschiebung verpflichteter Tunesier kann seit 3,5 Jahren nicht abgeschoben werden, da sich keine Behörde zuständig fühlt. Der multikriminelle Migrant begeht indessen munter weiter Straftaten.

Die „Bild-Zeitung“ berichtet detailliert: „Der Fall: Im Februar 2014 reiste der Tunesier ein. Die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz (ZAB) wies ihm eine Unterkunft in Bautzen zu. Als sein Asylantrag Ende September 2014 abgelehnt wurde und die Abschiebung drohte, tauchte Moues Z. ab. Und im Januar 2015 in Hannover auf. Hier beging er Straftaten (Diebstahl, Körperverletzung), legte sich eine zweite Identität zu. Seine Duldung war mittlerweile erloschen, 2016 wurden ihm immerhin die Sozialleistungen gestrichen.“ Im Dezember 2016 wurde Moues Z. dann beim Rauschgifthandel in Hannover erwischt und festgenommen. Nach einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wurde er freigelassen. Doch trotz Ausreisepflicht erfolgte keine Abschiebung. Die Richterin erklärte lapidar: „Melden Sie sich bei Ihrer Unterkunft in Bautzen und sagen Sie, daß Sie abgeschoben werden möchten!“

Doch die Behörden schieben sich die Bälle gegenseitig zu, ohne eine Entscheidung zu treffen. Der Sprecher der Landesdirektion Sachsen erklärte: „Laut Ausländerzentralregister erfolgte der Fortzug des Betroffenen nach unbekannt. Erkenntnisse zu eine Aufenthalt im Raum Hannover sind der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz nicht bekannt.“

Ergebnis dieses Possenspiels: Moues Z. bleibt weiter in der Bundesrepublik Deutschland. (sp)

 

 

2 Kommentare

  1. Birgitt Schröder sagt:

    Es ist ein Armutszeugnis für das Rechtssystem, dass ein Straftäter wie Moues Z. aus Tunesien sich unbehelligt bewegen darf, nur weil er keinen festen Wohnsitz nachweisen kann. Seit wann haben Gefängnisse keine feste Adresse? Der Typ hat kein Recht auf unsere Gastfreundschaft. Gesetze können angepasst werden. Aber hier geht es ja nur um Allgemeinsicherheit und nicht um das Wohl von Konzernen. Wenn nicht mal Tunesien ihn zurück will, gibt’s nicht ne leere Insel im Pazifik?

  2. O. Prantl sagt:

    „….kann seit 3,5 Jahren nicht abgeschoben werden“
    Dieser Satz bzw. diese Aussage ist falsch.

    Zu dieser Richterin: am besten auch abschieben !

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