Bundeswehrskandal: BGH hebt Haftbefehl gegen vorgeblichen Terroristen Franco A. auf

29. November 2017

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen Franco A. heute aufgehoben. Dem ehemaligen Bundeswehrsoldaten wurde vorgeworfen, sich eine Waffe besorgt und eine falsche Identität als syrischer Asylbewerber zugelegt zu haben, um Anschläge auf linke Politiker durchzuführen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs urteilte nun, daß es keinen dringenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gäbe.

Der BGH argumentiert, die Ermittlungen belasten zwar den Beschuldigten, „aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten ist es derzeit jedoch nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, daß er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete.“

Franco A. befindet sich seit April in Untersuchungshaft. Der Fall war vom Bundesverteidigungsministerium unter Ursula von der Leyen zum Anlaß genommen worden, umfangreiche politische Gesinnungs- und Säuberungsaktionen durchzuführen, insbesondere in bezug auf das Traditionsverständnis „Bundeswehr – Wehrmacht“.

 

Bildquelle: Flickr/ andreavallejos / CC BY-NC-ND 2.0

2 Kommentare

  1. Pack sagt:

    Alles an den Haaren herbeigezogen?
    Wir kennen das, erst gibt der zuständige StA zu, es gebe keine Beweise für eine klare Verleumdung, und dann ein Strafbefehl. Offenbar geht alles bei „Hintergründen“ …

  2. akizur sagt:

    Die laienhafte von der Leyen sollte sich entschuldigen.Sie hat die Bundeswehr unter Generalverdacht gestellt. Wird nun das Bild von Helmut Schmidt wieder aufgehängt?
    Werden die Wehrmachtserinnerungsstücke den Kasernen wieder zurückgegeben?
    Unfähiges Weib, das nur an sich denkt.

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