Mannheim: Kenianer wegen mangelndem Respekt vor Richterin zu Ordnungsgeld verurteilt

24. November 2017
Mannheim: Kenianer wegen mangelndem Respekt vor Richterin zu Ordnungsgeld verurteilt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Mannheim. Ein muslimischer Angeklagter muß wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen den Beschluß am Donnerstag nicht zur Entscheidung an.

Offensichtlich sei die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld ungerechtfertigt in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen habe. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Kenianer stand unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er behauptete, er dürfe sich nur für Allah erheben. Desweiteren kam er regelmäßig zu spät zu seinen Verhandlungen. (tw)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

4 Kommentare

  1. Scripted Reality sagt:

    Manchmal wünscht man sich schon bei den jeweiligen Neuzugänengen „landestypische Bestrafungen“ und Verhörmethoden.

    Manche Städte wurden dann keine „Bagatelldelikte“ und Intensivstraftäter mehr kennen, hätten aber eine hohe Anzahl an „Einhändigen“.

  2. Dr. ALTENBURGER sagt:

    Hoffentlich war das keine rotgrüne Richterin, die Ungehorsamkeit, des Goldstückes, dürfte dann wohl zu unheilbaren Kulturdepressionen führen.

  3. jacky sagt:

    Könnte man dem Australopithecus die Gepflogenheiten der Zivilisation erklären?

  4. Rack sagt:

    Wenn Allah ihm das so gesagt hat, ist das doch zu respektieren!

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