„Röntgenstrahlen gegen Betrug“ – Wie „minderjährige“ Asylanten Sozialleistungen erschleichen

10. November 2017
„Röntgenstrahlen gegen Betrug“ – Wie „minderjährige“ Asylanten Sozialleistungen erschleichen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Viele „minderjährige“ Asylbewerber sind längst volljährig und erschleichen sich Sozialleistungen – aber in München torpediert die Stadt eine Neuregelung.

Im Mai 2016, als Europa noch unter den Folgen der von Bundeskanzlerin Angela Merkel entfesselten „Flücht­lingskrise“ ächzte, machte das belgische Justizministerium eine ernüchternde Mitteilung. Es gab bekannt, daß 70 Pro­zent der angeblich „minderjährigen“ „Flüchtlinge“ in Belgien gar nicht min­derjährig seien, sondern bei ihrer Registrierung durch die Behörden ein jün­geres Alter angäben, um Vorzugsbedin­gungen für die Bearbeitung ihrer Asyl-und Leistungsanträge zu ergaunern. Die Wahrheit kam durch eine Vielzahl radiologischer Tests der „Skelettreife“ zutage, mit denen in Zweifelsfällen das tatsächliche Alter eines Probanden relativ treffsicher ermittelt werden kann.

„Von Januar 2015 bis März 2016 wurden in Belgien 2.099 Tests in bezug auf minderjährige Einwanderer vorgenommen. Ihre Ergebnisse bestätigten, daß das Alter von mehr als 1.500 Personen 18 Jahre übersteigt und sie dem­nach volljährig sind“, hieß es aus dem Brüsseler Justizministerium. Mehr als 71 Prozent aller untersuchten „minder­jährigen“ Asylbewerber schummelten demnach.

Nicht nur in Belgien. Auch in der von einer CSU-SPD-GroKo regierten bayerischen Landeshauptstadt Mün­chen versuchen registrierte Asylbewer­ber in erheblichem Umfang, sich durch falsche Altersangaben Vorteile zu er­schleichen. Auch hier liegt der Anteil der Mogelkandidaten immerhin bei fast 40 Prozent. Das war der Stadt im übri­gen bereits vor über einem Jahr bekannt – nachzulesen in der Antwort des Sozialreferats auf eine schriftliche An­frage des Stadtrats Karl Richter von der „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ (BIA). Wörtlich teilte die Behörde mit Datum vom 21. Juli 2016 mit: „Für den Zeit­raum 1.1.2016 bis 17.6.2016 gilt: Es fan­den 1.145 qualifizierte Alterseinschät­zungsgespräche durch das Stadtjugend­amt statt. 445 junge Menschen wurden davon als volljährig eingestuft. Das ergibt einen Anteil Volljähriger von 38,8 Pro­zent.“

Richter hatte sich unter Hinweis auf die Zahlen aus Belgien zudem danach erkundigt, ob und in welchem Umfang auch in der bayerischen Landeshaupt­stadt Röntgentests zur Altersfeststel­lung bei vorgeblich „minderjährigen“ „Flüchtlingen“ angewandt würden. Hierauf die lapidare Antwort der Stadt: „Aufgrund verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung werden aktuell keine radiologischen Untersuchungen durch­geführt.“

Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Die wahre Geschichte machte die Stadtverwaltung kürzlich in einer umfangreichen Beschlußvorlage pu­blik, über die der Münchner Stadtrat in seiner September-Vollversammlung entscheiden mußte – weil sich die von der Stadt erwähnte Rechtsprechung nämlich inzwischen geändert hat. In drei Fällen entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seit Herbst 2016, daß eine radiologische Untersuchung für eine „zuverlässige Alters­diagnostik“ unerläßlich sei. Brisant daran: In zweien der drei Fälle hatte ausgerechnet die Stadt München hiergegen geklagt – und so der massenhaf­ten Erschleichung von Sozialleistun­gen durch unerkannte Altersschwind­ler unter den in München registrierten „minderjährigen“ „Flüchtlingen“ Vor­schub geleistet.

Noch pikanter: Trotz der neuen Rechtslage will die Stadt München – ausweislich ihrer Beschlußvorlage – auch künftig radiologische Altersfest­stellungen an jungen Asylforderern kei­nesfalls obligatorisch machen, sondern sie von der Zustimmung der Probanden abhängig machen. Ein glatter Schild­ bürgerstreich. Denn wer mogelt, wird sich kaum freiwillig dem Röntgentest unterziehen und sich der Lüge überführen lassen, befand der frühere – schon vor über zwei Jahren aus seiner Partei ausgetretene – AfD-Stadtrat Fritz Schmude. Er schlug deshalb in einem Änderungsantrag zur städtischen Be­schlußvorlage vor, den Passus mit der freiwilligen Zustimmung zu streichen. Der Antrag wurde gegen Richters und Schmudes Gegenstimmen von der All­parteien-Mehrheit der Münchner Rat­hausparteien abgeschmettert.

Das Argument, daß sich durch eine obligate Röntgenuntersuchung mut­maßlicher Alters-Schwindler unter re­gistrierten Asylanten viel Steuergeld sparen ließe, ist für die etablierten Par­teien im Münchner Rathaus offenbar nicht stichhaltig. Dabei macht ein einziges Beispiel deutlich, welche Unsummen an Sozialleistungen hier ein­gespart werden könnten: Der Würz­burger „Axt-Attentäter“, der im Juli 2016 in einem Regionalzug fünf Men­schen fast in den Tod riß, angeblich ein junger Afghane, der aber wohl eher aus Pakistan stammte, kostete den Steuerzahler in den elf Monaten seiner Un­terbringung in einem Kolpinghaus über 47.000 Euro.

Während die deutschen Sozialbehörden für Tausende in Deutschland unter­gebrachter „minderjähriger“ „Flücht­linge“ solche Summen mit vollen Hän­den ausgeben, knausern sie, wenn es um die Eindämmung der Asyl-Kosten geht: Allen Ernstes mokiert sich die Münchner Stadtverwaltung in ihrer Sit­zungsvorlage vom September über die Kosten künftig vermehrter radiologischer Untersuchungen an jugendlichen Asylbewerbern. Tatsächlich be­tragen diese zwischen 1.000 und 1.100 Euro pro Untersuchung. Gemessen an den tagtäglichen Ausgaben infolge der vielfachen Erschleichung von Sozialleistungen durch Asylbewerber ist diese Summe allerdings verschwindend ge­ring.

Dem Münchner Stadtrats-Einzel­kämpfer Karl Richter ließ die organi­sierte Geldverschwendung im Zusam­menhang mit der von der Stadt torpedierten obligaten Röntgenuntersuchung junger „Flüchtlinge“ keine Ruhe. Er argumentierte in seinem De­battenbeitrag, der Stadt gehe es nicht etwa um den Schutz der einheimischen Bevölkerung, vielmehr mache sie sich zur Sachwalterin einer „Personengrup­pe, von der ein Gutteil hier gar nichts zu suchen hat“.

Am Ende blieb Richters Nein-Stim­me die einzige von 80 Münchner Stadt­räten gegen die künftige Regelung der radiologischen Altersfeststellung bei mogel-verdächtigen Asylbewerbern. Dabei hatte der BIA-Einzelkämpfer erst im März 2017 sogar in einem formellen Antrag die Einführung obligatorischer Röntgenuntersuchungen gefordert. Auch der war von der Stadtverwaltung abgelehnt worden. Die Geldverschwen­dung auf Steuerzahlers Kosten kann also weitergehen. Auch in der bayeri­schen Landeshauptstadt.

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