Gender-Irrsinn: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister

8. November 2017
Gender-Irrsinn: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. „Über männlich und weiblich hinaus muß der Gesetzgeber künftig einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ermöglichen. Zu diesem Urteil kam der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit sieben gegen eine Richterstimme in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß. (…) Deutschland wäre mit einer Neuregelung das erste europäische Land, in dem die Registrierung eines dritten Geschlechts möglich wäre. Die Karlsruher Richter betonten, die geltenden Regelungen des Personenstandsrechts seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da sie gegen das Diskriminierungsverbot verstießen. Eine Neuregelung muß demnach bis Ende 2018 geschaffen werden“, informiert die F.A.Z. über das im Geiste des Gender-Mainstreaming verabschiedete Urteil. 

Die beschwerdeführende Person war bei ihrem zuständigen Standesamt mit dem Versuch gescheitert, die Angabe „inter/divers“ oder „divers“ eintragen zu lassen, die Klage gegen diese Ablehnung scheiterte zuvor in allen Instanzen, sogar vor dem Bundesgerichtshof.

Das Bundesverfassungsgericht sah dies jedoch anders. Da die geschlechtliche Identität ein „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ sei und damit vom allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Grundgesetzes geschützt wäre, müsse neben der Eintragung von männlich oder weiblich eben auch „anderes“ ausgewählt werden können.

In dem Beschluß  wird die Annahme geäußert, daß in Deutschland bis zu 160.000 intersexuelle Menschen leben. (sp)

9 Kommentare

  1. Demokrat sagt:

    Der Zeitgeist ist verweiblicht. Soweit die harmlose Beschreibung. Die harte Realität ist ein links-marxistischer Globalfaschismus der Genderismus, ständiger Emanzipationspropaganda, Quotenregelung, Benachteiligungsdiskussionen, Inklusionszwang etc. die ganze Welt politisch agitiert. Auch wenn es noch so schwachsinnig ist, die Linken vertreten es auf radikalste Weise. Und viele Frauen machen es mit, leider auch besonders angepasste von als besonders fortschrittlich erscheinen wollende Männer. So zerstört man seine Kultur. Mit solchen Frauen möchte man doch keine Kinder zeugen die so einem Müll anhängen. Kein Wunder dass in diesen Regionen Drogen, Selbstmorde und niedrige Geburtenraten vorliegen. Den Moslems wird das besonders gut gefallen. Es ist ein Irrsinn, der ihre Machtübernahme noch beschleunigt.

  2. Teri sagt:

    Früher hat die Hebamme mit gesundem Menschenverstand zwischen die Beinchen geschaut und es hieß Männlein oder Weiblein.

    Muss die jetzt (außer sonstigen Schikanen) auch noch besondere Haftpflicht abschlließen, für den Fall, dass das dies später nicht zutreffen sollte? Wenn das kleine Wesen, dass sie entbunden hat, später weder ein Männlein, noch ein Weiblein, sondern ein „Es(?)“ sein will?

    Und ab welchem Alter darf es ein „Es“ sein?
    Danach Geburtenregister und alle Unterlagen ändern?

    Bisher dachte ich, bei den ensprechenden Gerichten sitzen Leute mit „dem richtigen Parteibuch“ oder Lobyiisten (GEZ Urteil). Aber nein, jetzt sitzen dort sogar Leute aus der …anstalt.

  3. Claus Ernst sagt:

    Da sind ein paar Zeilen verrutscht.
    Demnächst hören wir dann aus dem Bundestag vom BT-Präsident.:
    Weiterhin.: Bisher lauete die Ansprache.:
    Weiterhin.: Wie Milos Zeman sagte.:

  4. Bernd Sydow sagt:

    Das BVerfG bezog sich bei seinem Urteil auf Art. 2 GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Maßgebend war, daß der Kläger sich weder als Mann noch als Frau beziehungsweise gleichzeitig als Mann und Frau „fühlt“. Das ist für mich eine sexuell-psychische Anomalie, also eine gravierende Persönlichkeitsstörung. Selbige durch Einführung eines dritten, sogenannten „Inter/Divers-Geschlechts“ auch noch höchstrichterlich zu manifestieren, ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten!

    Kommt hierzulande ein Baby zur Welt – in der Regel in einer Klinik -, schaut der Arzt zunächst nach den (sichtbaren) Geschlechtsmerkmalen, also ob es männlich oder weiblich ist; von Inter/Divers-Merkmalen habe jedenfalls ich noch nichts gehört. Nun spielt die Natur dem werdenden Leben manchmal einen Streich, und zwar indem dem männlichen Körper weibliche Hormone und dem weiblichen männliche beigefügt werden. Das kann sich später darin äußern, daß dem Jungen weibliche Brüste und dem Mädchen ein männliches Glied (was anfangs wohl für einen Jungen gehalten wurde) wachsen – aber trotzdem werden sich diese sicherlich nicht als inter-divers fühlen, von Ausnahmen natürlich abgesehen. Ebenso gibt es Fälle, wo ein heranwachsender Mensch glaubt, im „falschen Körper“ zu sein. Aber auch in all diesen Fällen, die sich heute medizinisch-chirurgisch korrigieren lassen, bleibt es immer entweder ein Mann oder eine Frau.

    Der Kläger, der im Fernsehen zu Worte kam, machte auf mich trotz seiner etwas höheren Stimmlage durchaus den Eindruck eines Mannes, und einen Pimmel wird er sicherlich auch haben. Nach den Gesetzen der menschlichen Vernunft kann es in seinem Paß deshalb nur „männlich“ heißen; alles andere wäre genderismuskrank!

  5. Eidgenosse sagt:

    Das BVG besteht inzwischen fast ausschliesslich aus Parteipolitikern in Roben, was kein Wunder ist, denn diese Typern werden in kleinen Zirkeln mehr oder weniger von der Bundesregierung eingesetzt und haben den diesbezüglichen Auftrag jeden Merkel-Irrsinn durchzuwinken. Es wird auch die Aufgabe der AfD sein, dies zu thematisieren und ein anderes Auswahlverfahren zu fordern. Es kann nicht sein, dass die vorgeschriebene Gewaltenteilung bereits am höchten Deutschen Gericht ausgehebelt wird.
    Allein die Delegierung von Entscheidungen an den EuGH ist verfassungswidrig.

  6. Zack sagt:

    Wem nützt es, wie der Euro, die Energiewende, die Rettungsschirme, das Verbot der Verbrennungsmotoren und andere „Geistesblitze“ von Möchtegerngenies ohne Beruf ?

  7. Südwester sagt:

    Ob die Mehrheit dieser – psychisch kranken – Menschen dies wirklich so will?

    Soll das „3. Geschlecht“ dann alle „Varianten“ abdecken?

    Wird es künftig Pflicht, daß Transsexuelle sich als „3. Geschlecht“ bezeichnen („outen“), oder können sie frei wählen, ob sie 1) Mann, 2) Frau oder 3) „Was Anderes“ ankreuzen? Wenn für sie Wahlfreiheit herrscht, für den Normal-Mann und die Normal-Frau aber nicht, wäre das dann nicht ebenfalls „diskriminierend“?

    Interessant wäre ebenfalls, wer dann welche Toiletten nutzen darf? Oder muß es künftig 3 verschiedene geben?

    Ob in muslimisch-geprägten Ländern so etwas möglich wäre?!

    • Dennis I. sagt:

      Sehr richtig. Die TU-Darmstadt hat bereits reagiert und alle diskriminierenden Toiletten demolieren lassen und diese um ein „3.Art“-Örtchen ergänzt. Wobei die Wahlfreiheit nur für die sexuell verwirrten gilt, dem Rest steht diese Wahlfreiheit nicht zu – und ich verzichte gerne drauf.

  8. Trill sagt:

    Lieber Gott (falls es dich gibt) lass Hirn regnen

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