„Eklatanter Verfassungsbruch“ – ZUERST!-Gespräch mit dem Leiter der Identitären Bewegung Deutschland

2. November 2017
„Eklatanter Verfassungsbruch“ – ZUERST!-Gespräch mit dem Leiter der Identitären Bewegung Deutschland
National
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Foto: Symbolbild

Die Identitäre Bewegung ist bekannt durch ihre aufsehenerregenden Aktionen. Seit 2016 wird die Gruppierung jedoch vom Bundesverfassungsschutz beobachtet.

ZUERST! sprach mit dem Leiter der Identitären Bewegung Deutschland, Daniel Fiß, über eine nun eingereichte Unterlassungsklage gegen das Innenministerium

Herr Fiß, kurze Frage, kurze Antwort: Ist die Identitäre Bewegung verfas­sungsfeindlich?

Fiß: Nein!

Das sehen die Innenbehörden in Deutschland anders…

Fiß: Zentrale Zielstellung der Identitä­ren Bewegung war und ist der Erhalt der ethnokulturellen Identität der Völ­ker Europas. Nach wie vor ist auch der Begriff „Volk“ fest in unserem Grund­gesetz verankert. Wir verstehen uns als eine junge, patriotische und außerpar­lamentarische Interessenvertretung, die die öffentliche Debatte über die The­menfelder Identität, Immigration und Meinungsfreiheit mitprägen will. Die Kampagne zu unserer Klage haben wir auch bewußt „Verfassungsschützer“ ge­nannt, da wir ganz konkret für die Werte unserer Verfassung einstehen, die beispielsweise auch ihren Ausdruck im Artikel 116 des Grundgesetzes finden und in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt wurden. Der Skandal des Vorwurfs der Verfassungsfeindlichkeit liegt vor allem darin, daß er von jenen Akteuren befeu­ert wird, die im Jahre 2015 mit dem Start der ungebremsten Masseneinwan­derung nach Deutschland einen ekla­tanten Verfassungsbruch begangen ha­ben.

Nun haben Sie als Leiter der Identitären Bewegung Unterlassungsklage gegen den Bundesverfassungsschutz eingereicht. Können Sie uns die Hintergründe schil­dern?

Fiß: Mit der Verkündung der bundes­weiten Beobachtung durch den Verfas­sungsschutz stellt sich ganz automatisch erst einmal ein Gefühl der Ohnmacht ein. Mitglieder und Aktivisten waren zunächst berechtigterweise verunsichert, wie sich ein politisches Engagement un­ter staatlicher Beobachtung darstellen sollte. Die darauffolgenden Begründungen der Landesämter sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigten dann jedoch erhebliche Defizite in der politischen Analysefähigkeit dieser Be­hörde. Neben den nebulösen Satzbau­steinen operierten die Entscheidungs­träger der Verfassungsschutzämter auch mit klar erfundenen Zusammenhängen und Einschätzungen. Das Hamburger Landesamt sah sich sogar dazu gezwun­gen, einen warnenden Appell an junge Leute herauszugeben, sich nicht unserer Bewegung anzuschließen, da anderen­falls mit beruflichen Konsequenzen zu rechnen sei.

Und Bundesinnenminister Thomas de Maizière warnte Anfang des Jahres vor militanten und gewalttätigen Aktionen von IBMitgliedern…

Fiß: Auch diese Aussage ist vollkom­men an den Haaren herbeigezogen. Wir positionieren uns klar und deut­lich für einen friedlichen und gewalt­freien Widerstand. Keine unserer bis­herigen Aktionen ist durch proaktive Gewalt unserer Aktivisten geprägt ge­wesen. Herr de Maizière und der Ver­fassungsschutz konstruieren sich hier ein fiktives Schreckensbild, das jedoch nicht mehr durch eine sachliche Be­gründung für die Beobachtung ge­rechtfertigt wird. Auch haben die Ant­worten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen der AfD in den Bundeslän­dern Thüringen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Ge­waltfreiheit der IB bestätigt.

Was kam bei diesen parlamentarischen Anfragen genau heraus?

Fiß: In Thüringen wurden etwa zur Un­terstreichung für die Verfassungsfeind­lichkeit ganze zwei Begründungen aus dem Jahr 2014 aufgegriffen – die sich nicht mal auf das Land Thüringen selbst bezogen. Dazu wurden völlig aus dem Zusammenhang gerissene Teile unserer eigenen Stellungnahmen prä­sentiert. Man muß sich das einmal vor­stellen: Da erhält das Innenministerium eine parlamentarische Anfrage, für die es im Regelfall zur Beantwortung 14 Tage Zeit hat. Ein riesiges Heer an Mitarbeitern und Referenten schafft es dann, genau zwei Anhaltspunkte aus Jahren weit vor der Beobachtung zu liefern, die dann beide sogar nur selek­tiv und zusammenhanglos dargestellt werden. Mit der Klage wollen wir zum einen die Transparenz über die Begrün­dung der Beobachtung erzwingen. Zum anderen wären bei einer Fortsetzung der bisherigen Argumentationen keine realen Anhaltspunkte gegeben, die die Beobachtung rechtfertigen würden. Der Mei­nicht um die Überwachung mutmaß­lich verfassungsfeindlicher Organisa­tionen, sondern um politische Diffamierung. Nach meiner Einschätzung werden in der Zukunft auch andere patriotische Gruppen und Parteien nicht vor solchen Maßnahmen gefeitsein. Auch die AfD dürfte nur noch nicht unter die Beobachtung gefallen sein, da ihr Parteistatus den Behörden etwas höhere verfassungsrechtliche Hürden auferlegt. Der Fall um den AfD-Politiker Petr Bystron in Bayern, der aufgrund eines harmlosen Lobes für die IB ins Visier der Verfassungs­schützer gekommen ist, bestätigt aller­dings diese völlige Willkür.

Wie stehen die Chancen, die Erwäh­nung der IB im VSBericht zu unterbin­den?

Fiß: Wir haben grundsätzlich erst ein­mal Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir können aber noch nicht sagen, was im bevorstehenden Verfahren auf uns zukommen wird. Fest steht aber, daß der Verfassungsschutz mit seinen bisherigen öffentlichen Verlautbarungen und Antworten zur Identitären Bewegung juristisch scheitern muß. Bei einer ehrlichen und unvoreingenom­menen Beurteilung der Identitären Bewegung müssen auch die Behörden schließlich zu dem Schluß kommen, daß von uns keine Gefahr für die De­mokratie, Freiheit und Rechtsstaatlich­keit in unserem Land ausgeht. Wir sind lediglich eine politische Stimme für Patrioten und Einwanderungskritiker in unserem Land. Solche Meinungen müssen auch zugelassen werden, ohne daß sie sofort einer staatlichen Überwachung unterzogen werden.

Eine andere Option des Innenministeriums könnte ein IBVerbot nach dem Vereinsrecht sein. Halten Sie das für wahrscheinlich?

Fiß: Solange man sich ernsthaft mit un­seren inhaltlichen Positionen und Zie­len auseinandersetzt, sind wir zuver­sichtlich, daß ein Verbot unserer Bewegung nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgen kann. Von uns geht keine Gewalt aus, wir haben zu keinem Zeitpunkt die Staatsordnung der Bun­desrepublik Deutschland in Frage ge­stellt und operieren auch nicht offensiv gegen die verfassungsmäßigen Grund­sätze. Ein Verbot halte ich daher für nicht wahrscheinlich, auch wenn man immer bedenken muß, daß gerade politisch mißliebige Meinungen vor staat­licher Willkür nicht immer hundert­prozentig geschützt sind.

Was sind bisher die direkten Konsequenzen Ihrer Überwachung durch den Staat gewesen?

Fiß: Unsere Aktivisten wurden in der Vergangenheit bereits ganz konkret mit staatlicher Repression konfrontiert. Un­ter anderem gab es schon Hausdurch­suchungen wegen Lappalien wie der Anwendung von Kreidespray oder wie jüngst beim Berliner Regionalleiter Robert Timm, weil dieser mit anderen Aktivisten in Cottbus Pfefferspray ver­teilt haben soll. Die Erfahrung zeigt je­doch, daß eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht automatisch gleich Überwachungsmethoden wie in Agentenfilmen nach sich zieht. Die jährlichen Berichte des Bundesamtes sind meistens nur Ergebnis von Inter­netrecherchen, Quellen also, die ohne­hin öffentlich zugänglich sind. Wir las­sen uns von sowas jedenfalls nicht ver­rückt machen. Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß, wenn der Verfassungsschutz uns beobachtet und seine eigenen Standards ernst nimmt, er schon bald auch seine Beobachtung von selbst aufgeben müßte, da nur die Er­kenntnis übrigbleibt, daß die IB zwar politisch oppositionelle Ansichten ver­tritt, diese jedoch durch das Grundgesetz gedeckt sind.

Herr Fiß, vielen Dank für das Gespräch.

Daniel Fiß, 1992 in Rostock geboren, ist Co-Vorsitzender der Identitären Bewegung (IB) in Deutschland. Fiß studiert Politikwissenschaft und Philosophie in Rostock. Von 2014 bis 2016 war er Regionalleiter der Identitären Bewegung in Mecklen­burg-Vorpommern.

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5 Kommentare

  1. Carpe Diem2017 sagt:

    Wer in die Mühlen dieses „Staates“ geraten ist, der fängt an nachzudenken.
    WER ist der Staat? ICH bin ihm NOCH NIE begegnet!
    Tatsächlich wurde er doch einfach „erfunden“ um schön anonym die Bevölkerung mittels Steuern auszurauben…

  2. Sack sagt:

    Alles läuft nach Plan!

  3. Fackelträger sagt:

    Finde es schade, dass Herr Fiß sich nur zu verteidigen sucht, anstatt in die nötige Offensive überzugehen: WER bricht denn ständig das Grundgesetz, wenn nicht das Merkelregime! Gerade die IB möchte die grundgesetzliche und staatliche Ordnung erhalten, die durch den extremen Linksrutsch der letzten Jahre aufs schlimmste bedroht ist.

    Der Verfassungs-Schutz hat dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird – gerade von Merkel und Co.! Aus dem Rechtsstaat darf nicht immer mehr ein Linksstaat, eine Antifa-Republik werden!

  4. heiner -philip sagt:

    so lange die AntiFA und ihr nahestehende Gruppen in HUNDERT Tausender Zahl vom Staat gefördert und finanziert werden, so lange darf es keine Verfassungsschutz-Beobachtung gegen patriotische, demokratische und verfassungstreue Gruppen oder Polit-Akteuer geben.
    Das Gerichtsurteil gegen den AfD-Mieter zeigt wohin der Staat und seine Verfassungsorgane sich wenden: in den reinen Repressionsstaat mit faschistoider Denk-Führung: Opfer werden verklagt, Täter werden finanziert.

  5. Südwester sagt:

    Na, man kann immer noch Agenten einschleusen, die dann Straftaten begehen, um sie der Bewegung anzulasten.

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