Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: AfD nicht „aus dem politischen Diskurs verbannen“

29. September 2017
Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle: AfD nicht „aus dem politischen Diskurs verbannen“
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in einem Gespräch mit dem „Cicero“ einen besonnenen Umgang mit der Alternative für Deutschland (AfD) angemahnt. „Wir können nicht einfach diejenigen, die eine Partei gewählt haben, die einer Mehrheit von uns vielleicht nicht gefällt, aus dem politischen Diskurs verbannen“, sagte er gegenüber dem Magazin. Er nannte das Wahlergebnis eine „Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Allerdings kritisierte er auch, daß die Partei für sich beansprucht für das Volk zu sprechen – da ein ethnisch homogenes Volk aus Sicht Voßkuhles gar nicht existiert. Kritisch sieht er auch die Tatsache, daß in der kommenden Legislaturperiode der Deutsche Bundestag so viele Mitglieder wie noch nie zuvor hat. „Ich hätte mich persönlich gefreut, wenn die Große Koalition in der Lage gewesen wäre, ein neues Wahlrecht zu etablieren. Vielleicht sogar mit einer Änderung des Grundgesetzes“, meinte der Verfassungsrichter.

Neben einem neuen Wahlgesetz sprach er sich auch für ein „modernes Einwanderungsgesetz“ aus. „Jedes Land, das ein Einwanderungsrecht hat, hat eine Obergrenze“, sagte er, schränkte aber ein: „Eine Obergrenze für Asylbewerber ist nicht vereinbar mit Völkerrecht.“ (tw)

8 Kommentare

  1. Der tut nix sagt:

    Modernes Einwanderungsgesetz heißt aber nicht illegales Migrationsrecht Herr Voßkuhle denn wenn Sie z.B. in die Provence oder an die Masurischen Seen oder in die österreischen Berge fahren Ihren Ausweis oder Pass haben Sie dabei !!!!

  2. Paul Buchfeld sagt:

    Wofür brauchen wir bei so vielen arbeitslosen Migranten die wir in Deutschland haben überhaupt noch ein Einwanderungsgesetz. Ich bin auch dafür daß das Asylgesetz abgeschafft wird. Um jeden Asylbewerber gerecht zu werden müsste man ca 65 Mio Asylbewerber aufnehmen was faktisch unmöglich ist. Zum anderen ist es nicht möglich wirklich Schutzbedürftige nach deren Richtigkeit erfolgreich zu überprüfen. Abgesehen von den vielen weiteren Problemen welches ein Asylgesetz in ihrer praktischen Durchsetzung verursacht.

  3. Bernd Sydow sagt:

    „Wir können die AfD-Wähler nicht einfach aus dem politischen Diskurs verbannen“, so Andreas Voßkuhle sinngemaß. Wie wahr! Aber allein die Tatsache, daß Deutschlands oberster Richter sich genötigt fühlt, darauf hinzuweisen, zeigt, daß mit unserer Demokratie etwas nicht stimmt. Aber seine in verdeckter Manier formulierte Kritik an der AfD, daß sie – im Gegensatz zu den Altparteien – den Volksbegriff im positiven Sinne noch gebraucht, kann ich insofern nicht nachvollziehen, als im Grundgesetz, das gerade er kennen sollte, zumindest in der Präambel und in Artikel 56 (Amtseid) vom „deutschen Volk“ die Rede ist.

    Rein juristisch gesehen ist es zwar zutreffend, daß es eine Obergrenze für Asylbewerber grundsätzlich nicht gibt, dies kann aber doch nicht heißen, daß Deutschland deshalb verpflichtet ist, seine Aufnahmefähigkeit und seine Sozialsysteme bis zum Kollaps zu überlasten! Denn nicht alles, was ‚Völkerrecht‘ ist, ist für das politische Handeln eines souveränen Staates brauchbar.

  4. Südwester sagt:

    Das wichtigste für jedes Land ist Sicherheit und Zukunft für seine eigene Bevölkerung. Alles andere ist Luxus. Die meisten Länder dieser Welt können aber nicht einmal die Sicherheit ihrer eigenen Bevölkerung garantieren. Von Zukunft reden wir nicht einmal. Deutschland selbst fällt hier immer weiter zurück.

    Wenn ein sogenannter „rechtsradikaler“ Deutscher, sagen wir, im Kongo, politisches Asyl beantragen würde, dann würde er entweder ausgelacht oder eingesperrt werden, vermutlich aber beides. Soviel zum Thema „Völkerrecht“. Kommunisten, Sozialisten und Liberale konstruieren sich eine Welt, die es so nicht gibt. In welchem islamischen Staat bitte, gelten denn die „Menschenrechte“ oder die „Völkerrechte“? Der Koran steht dort über allem. Interessiert sich Israel für „Menschenrechte“? Nein, man will ja in ewiger Feindschaft zu seinen Nachbarn leben. Mit anderen Worten, der Anspruch, daß diese „Rechte“ universal gelten würden, ist Humbug.

    Eine weitere Diskussion zu diesen Thema erübrigt sich damit. Nur die Rechten sind Realisten. Sie wissen und leugnen nicht, daß es unterschiedliche Völker und Kulturen gibt. Sie sehen diese Vielfalt positiv und versuchen, sie zu erhalten. Sie sagen deshalb nicht, jedem das Gleiche, sondern: jedem das Seine. Deutschland kann nicht die Welt retten – es ist nicht unsere Aufgabe. Jedes Land soll zuerst vor seiner eigenen Tür kehren. Ein bißchen Zwang dazu schadet nicht.

    • Fackelträger sagt:

      Danke! Sie sagen es. Das internationale angebliche „Völkerrecht“ ist überhaupt kein solches. Es ist nur ein Vehikel, um Staaten zu bestimmtem Handeln zu erpressen, die sich nicht wehren können.

      Wer in New York, Washington, Brüssel oder London irgendwelche „Weltgesetze“ beschließt, ist in meinen Augen ein Aggressor, der sich die Weltherrschaft anmaßt, weil er anderen Staaten ihre innere Rechtsordnung von außen aufzwingen will! Das beginnt schon mindestens seit der sog. „Atlantik-Charta“ von 1941.

      • heiner philip sagt:

        Die UNO ist der Nachfolger des Völkerbundes: eine private vereinsrechtliche Schose der USA/ US.Incorporated. Nichts weiter. Alles was dort passiert, passiertt für die US und ihre WELT-hegemonie.

  5. Joachim sagt:

    Eine Obergrenze beim Asyl ist nicht vereinbar mit dem Völkerrecht, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtes. Ja und gerade deshalb spricht man ja nur von Flüchtlingen, die eigentlich keine sind, sondern mehrheitlich Wirtschaftsimmigranten darstellen und demzufolge nach Völkerrecht keinen Aufnahmeanspruch haben. Mit dieser Umformulierung wird eine Einwanderung gegen die Interessen der Mehrheit erzwungen und das Recht bleibt auf der Strecke.

  6. Drachentöter sagt:

    Was für ein Dummkopf. Es existiert kein Volk? Wer hat denn da letztes Wochenende gewählt? Marsmännchen vielleicht ? Klar spricht die AfD für den Teil des Volkes von welchem sie gewählt wurde, schliesslich ist das doch der Sinn einer Wahl. Was labert er da von Obergrenze. Natürlich muss es einem Staat möglich sein selbst zu entscheiden ob und wieviel Asylbewerber es aufnimmt. Ansonsten taugt das Völkerrecht nix. Wobei ich bezweifel das da so etwas überhaupt drinsteht. Der weiss doch ganz genau das 95 % der Bevölkerung sich weder mit dem Völkerrecht beschäftigen, geschweige denn sich damit überhaupt auskennen. Wer ist denn dieser Typ überhaupt. Ein von den etablierten Parteien installierter Richter. Klar das jener in deren Sinne schwatzt

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