Polizeiliche Kriminalstatistik: Verschleierte das BKA Erkenntnisse über kriminelle Asylbewerber?

20. September 2017

Berlin. Dem Bundeskriminalamt (BKA) wird von verschiedenen kritischen Journalisten vorgeworfen, die Erkenntnisse über kriminelle Asylbewerber zu verschleiern. In der Studie „Bundeslagebild 2016 – Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ werden verschiedene irreführende Begriffe und Statistiken zitiert. Offiziell eingeräumt werden 293.467 Straftaten von Asylbewerbern, was ein Anstieg um 42% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Diese wurden von 174.438 ermittelten Tatverdächtigen begangen. Doch in den Vorbemerkungen zur Studie heißt es auf Seite 2: „Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) werden in der PKS (=Polizeiliche Kriminalstatistik, Anm. d. R.) unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfaßt. „Sie können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden.“

Wie viele Personen und von ihnen ausgeführte Straftaten sich hinter diesem Begriff verstecken, ist nicht erkenntlich, auch weil das BKA andere Begriffe als andere Behörden, wie etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), verwendet. Aus einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei ergeben sich laut einer Antwort des BAMF auf Nachfragen des Internetblogs „Journalistenwatch“ rund 602.613 Asylbewerber, die ausdrücklich nicht in der BKA-Studie berücksichtigt sind.

Die Stellungnahme des BKA auf Nachfragen des Blogs lautete lediglich: „Auf die Einschränkungen hinsichtlich der Extraktion entsprechender Daten wird umfangreich in den Vorbemerkungen der jeweiligen Lagebilder eingegangen.“ (tw)

2 Kommentare

  1. Lack sagt:

    „Schutzbedürftige“, die sich gegen ihre Beschützer vergehen – ein einmaliger Vorgang und eigentlich ein Witz an sich!

  2. Ole sagt:

    Das BKA ist systemhörig. Natürlich verschleiert es seine Machenschaften!
    Kann jemand vom BKA das hier widerlegen?

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