Asyl-Ansturm: 283.000 Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten laufend

18. September 2017
Asyl-Ansturm: 283.000 Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten laufend
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Mehr als rund 283.000 Asylverfahren beschäftigen derzeit die deutschen Verwaltungsgerichte. Das sind fast doppelt so viele Klagen wie im vergangenen Jahr. Allein 175.000 Asylbewerber klagten in den ersten fünf Monaten des Jahres gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zwischen Januar und Mai wurden aber nur 39.000 Urteile bei Asylklagen gefällt. Bis Ende August entschied das BAMF über 480.000 Asylanträge, 190.000 davon wurden abgelehnt. Etwa zwei Drittel der abgelehnten Asylbewerber klagen gegen die Entscheidung, insbesondere gegen den Zuspruch von subsidiären Schutz.

Dieser ermöglicht zwar eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, der Familiennachzug bleibt jedoch bis März 2018 ausgesetzt. Rund 70.000 solcher Verfahren waren bis Ende Mai noch anhängig. Zwar gewinnen viele Kläger die erste Instanz, allerdings scheitern sie meist in Berufsverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten.

Derweil steigt auch der Familiennachzug stark an, in den ersten sechs Monaten waren es rund 31.000, während es im gesamten letzten Jahr nur 50.000 waren. Im vergangenen Jahr nahmen auch 340.000 Personen an Integrationskursen teil, allerdings bestand mehr als die Hälfte der Teilnehmer den Deutschtest nicht. (tw)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Deutschland ist – soweit mir bekannt – das einzige Land in Europa, in dem das Asylrecht ein Grundrecht ist. Die erste Fassung des Grundgesetzes (Art. 16a) von 1949 lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Das hat historische Gründe: Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges (in Europa) begann in den von der Roten Armee besetzten Ländern Osteuropas sowie Ost- und Mitteldeutschland (die spätere DDR) eine politische Verfolgung ungeheuren Ausmaßes. Deutschland – und somit die Verfasser des Grundgesetzes – befand sich noch im Schockzustand bezüglich der Kriegsfolgen, der Zerstörungen und des gewaltigen Zustroms geflüchteter und vertriebener Deutscher (das waren keine Asylanten!) aus ihrer ostdeutschen sowie ost- und südosteuropäischen Heimat.

    In den europäischen Ländern (außer Deutschland) ist das Asylrecht ein Verwaltungs- beziehungsweise Gnadenrecht. Das deutsche Grundrecht auf Asyl bietet nun allerdings den zigtausenden vom BAMF abgelehnten Asylforderern die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid vor deutschen Verwaltungsgerichten zu klagen. Diese Klageverfahren können, wenn sie durch sämtliche Instanzen gehen, etliche Jahre dauern; und wenn diese Klagen dann endgültig abgewiesen werden, heißt das noch lange nicht, daß die Betreffenden das Sozialparadies Deutschland wieder verlassen müssen. Aber vor allem: Während dieser Zeit bekommen sie neben Leistungen wie zum Beispiel medizinische Versorgung zum Nulltarif auch ein gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz durchaus großzügiges „Taschengeld“.

    Hauptsächlich diese Fakten sind es, daß „Flüchtlinge“ in der Regel ihren Asylantrag in Deutschland stellen. Dafür, daß das jedoch in den allermeisten Fällen gegen geltendes Recht (Art. 16(2) GG) verstößt, sind freilich nicht die Asylbewerber verantwortlich, sondern unsere politischen Entscheidungsträger. Wenn es überhaupt einen Ausweg aus dieser gesetzesspezifischen Sackgasse geben sollte, dann den, dieses Grundrecht in ein verwaltungstechnisches Gnadenrecht umzuwandeln!

  2. Sack sagt:

    Ist doch eine schöne Einnahmequelle für die Justiz des Rechtsstaates.
    Wir bezahlen es. Sind die gerade ergangenen Entscheidung zur Abschiebung nicht zuverlässig? Kann ein Richter das besser wenn er kurz vom Sachverhalt erfährt, als die angeblich geschulten Bewerter? Doppelt gemoppelt für Asylanten … Erstaunlicherweise fallen Beschwerden für den Normalbürger immer gleich aus: Ablehnung seiner Beschwerde und zahlen …
    Auch sonst zockt man den Bürger nach Kräften ab, sozusagen als Erziehungsmaßnahme!
    Aber wir haben ja den Rechtsstaat, in dem alles nach Recht und Gesetz zugeht …!

  3. Emma D. sagt:

    Es geht nicht um Asyl. Die Fremden wollen „nur“ endlich bekommen, was man ihnen versprochen hat…

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