13 ausreisepflichtige Gefährder in NRW: Abschiebungen nicht möglich

7. August 2017

Essen. In Nordrhein-Westfalen leben derzeit 13 ausreisepflichtige Gefährder, die aber dennoch nicht abgeschoben werden können. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Anfrage an das Landesministerium für Flüchtlinge und Integration. Drei dieser Gefährder – zwei Islamisten, ein Mitglied der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK – können aufgrund gerichtlicher Verfügungen nicht abgeschoben werden, da ihnen bei Rückkehr in ihre Heimatländer Folter oder die Todesstrafe drohen.

In zwei der drei Fälle werde nun versucht, über die Bundesregierung diplomatische Zusicherungen der Heimatländer einzuholen, daß den Betroffenen keine Menschenrechtsverletzungen drohen, so ein Sprecher. Die Abschiebungen der anderen zehn Fälle scheitern an fehlenden Papieren, oder weil gegen die Personen strafrechtliche Ermittlungen laufen – weswegen sie in der Regel in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.

Rund 240 Gefährder sind laut Landeskriminalamt in NRW derzeit gemeldet, allerdings halten sich nur etwa 80 von ihnen tatsächlich an Rhein und Ruhr auf, wie ein LKA-Sprecher berichtet. (tw)

Ein Kommentar

  1. Dr. ALTENBURGER sagt:

    Aber die Menschenrechte der Deutschen dürfen verletzt werden, jeden Tag ?

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