Überwachungsstaat: Bayerischer Landtag beschließt weitgehende Maßnahmen gegen „Gefährder“

21. Juli 2017
Überwachungsstaat: Bayerischer Landtag beschließt weitgehende Maßnahmen gegen „Gefährder“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Der Bayerische Landtag hat im Kampf gegen Terrorverdächtige neue Maßnahmen beschlossen. Neben einer längeren Präventivhaft und dem Einsatz von elektronischen Fußfesseln ist auch der juristische Begriff der „drohenden Gefahr“ neu. Zukünftig ist die Präventivhaft nicht mehr nur 14 Tage, sondern drei Monate lang möglich. Auch danach kann der Richter die Haftdauer erneut verlängern. „Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen“, kommentierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Rahmen der zweiten Lesung vor den Abgeordneten die geplanten Änderungen. „Die Bayerische Polizei ist damit nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug.“ Auf Kritik, mit dem Gesetz die Grundrechte einzuschränken, antwortete er: „Wir sind eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz der Gesellschaft braucht es einen starken Staat.“

Zukünftig werden auch Kameraaufzeichnungen länger gespeichert und die Überwachung von verschlüsselten Kommunikationskanälen wie WhatsApp oder Skype. Auch sei Bayern nun das erste Bundesland, welches elektronische Fußfesseln im Zusammenhang mit Gefährdern erlaubt. Besonders betont Hermann die Bedeutung des neu geschaffenen Begriffs der „drohenden Gefahr“. Damit sei es der Polizei möglich, bereits bei „drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter“ einzugreifen. „Wenn sich beispielsweise bestätigt, daß gewaltbereite Extremisten bereits lange im Vorfeld einer Großveranstaltung Vorbereitungen für ihre Straftaten getroffen haben, dürfen wir nicht tatenlos zuschauen, bis tatsächlich etwas passiert. Dann müssen der Polizei auch Maßnahmen zur Gefahrenerforschung und erforderlichenfalls auch zur Gefahrenabwehr gestattet sein“, erklärt der Innenminister.

Kritiker halten trotzdem dagegen: Die Einführung der unbefristeten Präventivhaft öffne der Willkür Tür und Tor. Personen, denen nichts strafrechtlich vorzuwerfen sei, gehören, auch wenn sie gefährlich sein mögen, wieder freigelassen. Manch einer der Kritiker vergleicht Bayern bereits mit der Türkei. (tw)

 

Bildquelle: sofrep.com

Ein Kommentar

  1. Ole sagt:

    Ich habe da mal ne ganz verrückte Idee: wie wäre es, wenn der „Landtag“ mal Gefährder raus schmeisst? Raus, raus,raus!!!!

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