Berlin: Islamistische Tschetschenen terrorisieren verwestlichte Landsleute

5. Juli 2017
Berlin: Islamistische Tschetschenen terrorisieren verwestlichte Landsleute
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eine Gruppe islamistischer Tschetschenen soll in Berlin systematisch andere Tschetschenen aufgrund von Verstößen gegen islamische Glaubensregeln terrorisieren. Mindestens eines ihrer Opfer soll schwer verletzt worden sein. Auch der Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes soll nun wegen „Störung des Rechtsfriedens durch Androhung von Straftaten“ ermitteln. Auslöser der Ermittlungen ist ein Video, das einen vermummten Mann zeigt, der mit einer Pistole in die Kamera zielt. Darin heißt es, daß „tschetschenische Frauen – und Männer, die wie Frauen aussehen – unaussprechbare Dinge“ in Europa täten. Man werde sie bei Gelegenheit „maßregeln“.

Etwa 80 Personen, die auf den Koran geschworen haben, seien es schon, „weitere wollen beitreten“. „Wir gehen raus auf die Straßen. Sag nicht, du seist nicht gewarnt worden. Sag nicht, du hättest es nicht gewusst“, heißt es weiter. Neben Tschetschenen bestätigt auch die Justiz die Gefahr, die von salafistischen Tschetschenen in Berlin und Brandenburg zunehmend ausgeht.

Neben religiös motivierten Taten gibt es auch Hinweise auf Drogenhandel und Erpressung. Auch ein Sprecher des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) bestätigte gegenüber dem „Tagesspiegel“, daß die Behörden seit Jahren bei tschetschenischen Asylbewerbern „vereinzelte Bezüge zu Ermittlungskomplexen der russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität“ feststellen können. (tw)

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Vom großen Preußenkönig Friedrich II stammt der Satz: – Jeder soll nach seiner Fasson selig werden -. Damit garantierte er in seinem Herrschaftsbereich die Religionsfreiheit. Diese Weisung des aufgeklärten Monarchen manifestiert sich in Artikel 4 Grundgesetz.

    Daß Anhänger einer bestimmten Religion beziehungsweise einer speziellen Auslegung einer Religion andere Glaubensbrüder, die davon abweichen, bedrohen und terrorisieren würden, kam den Verfassern unseres Grundgesetzes nicht im Traum in den Sinn, auch nicht, daß unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit radikale politische Ziele verfolgt werden. Sie konnten auch nicht ahnen, daß einmal aufgrund einer staatlicherseits geduldeten Massenzuwanderung von Millionen Muslimen in Deutschland die Religion der Orientalen, der aggressive Islam, sich ausbreiten würde.

    Als Ende der 60er Jahre die ersten Muslime als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland kamen, nahm man in der Öffentlichkeit ihren islamischen Glauben so gut wie gar nicht wahr; ihre Frauen und Männer waren europäisch gekleidet, Mädchen und Frauen trugen keine islamischen Kopftücher. Erst bei der nachfolgenden Generation setzte eine allmähliche religiöse Radikalisierung ein, die durch die Masseninvasion muslimischer sogenannter „Flüchtlinge“ noch verschärft wurde. Diese wurde von politischer wie staatlicher Seite weitgehend ignoriert, da man sie unter der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit subsumierte. Islamismus und Salafismus wurden erst als Bedrohung empfunden, als die ersten Terroranschläge verübt wurden. Auch hier gilt seit jeher: – Wehret den Anfängen! -. Islamismus und Salafismus hätten als radikalreligiöse Ideologien mit einer Tendenz zur Gewalt, die unsere Religionsfreiheit für sich nicht beanspruchen können, vom deutschen Staat längst verboten werden müssen! Die desaströsen Folgen dieser Versäumnisse sind klar erkennbar, wie jüngst bei dieser Gruppe gewaltbereiter islamistischer Tschetschenen, die bei uns Asyl beanspruchen.

    Aber die deutsche Bevölkerung kann ganz entspannt sein und ruhig schlafen, denn: „Der Staatsschutz ermittelt“ (Satire).

    • Bernd Sydow sagt:

      Besseres Schriftdeutsch: … aufgrund einer … Massenzuwanderung von Millionen Muslimen die Religion der Orientalen, der aggressive Islam, sich in Deutschland ausbreiten würde.

  2. parabellum sagt:

    Fachkräfte und Goldstücke eben…

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