Seymour Hersh: Trump befahl „Vergeltungsschlag“, obwohl Geheimdienste keinerlei Beweise für C-Angriff hatten

27. Juni 2017
Seymour Hersh: Trump befahl „Vergeltungsschlag“, obwohl Geheimdienste keinerlei Beweise für C-Angriff hatten
International
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Foto: Symbolbild

Washington. Der renommierte US-Investigativjournalist Seymour M. Hersh macht wieder einmal mit einer brisanten Recherche Schlagzeilen. Er ist sich nach eigenen Nachforschungen sicher, daß US-Präsident Trump im April keinerlei Beweise für einen syrischen C-Waffen-Angriff vorliegen hatte, als er den Befehl für den „Vergeltungsschlag“ gegen den syrischen Luftwaffenstützpunkt al-Schairat gab. Darüber informierten die US-Geheimdienste Hersh zufolge den Präsidenten vor seiner Entscheidung.

In seinem Beitrag, der jetzt in der „Welt am Sonntag“ erschien, bezieht sich Hersh auf mehrere Quellen in amerikanischen Regierungs- und Geheimdienstkreisen.

Trump habe seine Entscheidung über dem Angriff auf den syrischen  Luftwaffenstützpunkt Al-Schairat unter Ignorierung der Meinungen der Experten getroffen, schreibt Hersh. Später habe das Weiße Haus dann versucht, die Ereignisse so zu darzustellen, als ob Trumps Entscheidung durchaus berechtigt gewesen wäre.

Aber: „Zu diesem Zeitpunkt deuteten die vorhandenen Informationen der Geheimdienste eher darauf hin, daß die syrische Luftwaffe am 4. April ein Dschihadisten-Treffen ins Visier genommen hatte. Dafür hatten die Russen den Syrern extra eine spezielle Bombe zur Verfügung gestellt, eine ´guided bomb´, eine gelenkte Bombe, die mit konventionellem Sprengstoff bestückt war“, so Hersh.

Washington habe darüber Bescheid gewußt, weil Rußland die USA über den geplanten Angriff im voraus informiert habe, damit die CIA ihre Informanten habe zurückrufen können, die in die Führung der Dschihadisten infiltriert seien und sich möglicherweise an diesem Treffen teilnehmen hätten können.

Das Ziel der syrischen Luftwaffe in Chan Scheichun sei ein zweistöckiges Gebäude gewesen, in dem das Treffen von Terroristenanführern habe stattfinden sollen. Auch darüber habe Moskau die CIA direkt informiert.

Im Keller des Hauses, habe sich, wie es sich später herausgestellt habe, ein Lager mit „Medikamenten und Mitteln auf Chlorbasis zur Reinigung Toter vor deren Beerdigung“ befunden. Bei dem Angriff der syrischen Luftwaffe habe sich eine giftige Wolke gebildet, die unter anderem Chlor enthalten habe: „Diese Wolke bestand aus freigesetzten Düngemitteln, Desinfektionsmitteln und anderen Stoffen, die im Keller gelagert worden waren. Dies geht aus einem Befund des US-Militärs hervor, einem sogenannten Battle Damage Assessment (BDA)“, schreibt Hersh.

Hersh weiß noch mehr. Er berichtet, daß ihjm einer von Trumps Sicherheitsberatern ausdrücklich mitgeteilt habe: „Das war kein Angriff mit chemischen Waffen. Das ist ein Märchen.“

Trump habe den Luftschlag auf den Stützpunkt al-Schairat erst wenige Stunden nachdem er die Fotos von Kindern und Erwachsenen gesehen habe, die an den Folgen der Einwirkung von Giftstoffen gestorben waren, als Vergeltungsschlag für den vermutlichen Einsatz von chemischen Waffen in Chan Scheichun beschlossen.

„Ihm wurde gesagt, daß wir keine Beweise für einen syrischen Einsatz von Chemiewaffen hätten, und trotzdem sagte Trump: ‚Tut es.‘“, soll der Sicherheitsberater gegenüber Hersh gesagt haben.

Hersh zufolge waren Trump vier mögliche Pläne vorgelegt worden. Eine der Optionen habe eine massive Bombardierung der wichtigsten syrischen Luftwaffenstützpunkte und der Kommando- und Kontrollzentralen durch B-1- und B-52-Bomber vorgesehen. Die härteste Variante hätte die physische Vernichtung von Bashar al-Assad und seinen Kommandozentralen „durch die Bombardierung seines Palastes in Damaskus und aller möglichen Untergrundbunker“ bedeutet.

Am 7. April hatten die USA einen Luftschlag mit Tomahawk-Marschflugkörpern gegen den syrischen Luftwaffenstützpunkt al-Schairat in der Provinz Homs geführt. Als Grund dafür nannte die US-Regierung die angebliche Giftgasattacke in der Stadt Chan Scheichun in der Provinz Idlib. (mü)

3 Kommentare

  1. Emma D. sagt:

    Ami, go home!
    Schreit es den US-Touristen (Ausnahme: bekannte anständige) und den US-Bankstern, US-Studenten und der US-Intrigen-Journaille hier ins Gesicht, dass sie zuhause chronische Mörder ungestraft regieren lassen! Meidet US-Fast-Futter-Buden! Schreibt es an eure Hauswand, klebt Zettel an Straßenlampen: USA unerwünscht! Legt Verwandten (v.a. Kindern), Freunden und Nachbarn nahe, keine Kleidung mehr tragen, die positiv oder neutral auf die USA hinweist (z.B. NY-Aufdruck auf Schirmmützen, US-Embleme auf Jacken und Hemden, allerlei aufgedruckte englische Wörter). Droht Supermärkten und Kaufhäusern mit Boykott, wenn dort mit künstlicher Beschallung die Hirne von Personal und Kunden mit Nervensäge-Gedudel in der Dauervölkermördersprache Englisch verseucht werden!

    Wenn nur 1 Promille der Menschen in Europa offen und vernehmbar Widerstand gegen den bestialischen Verbrecherstaat USA bekundet, werden die vielen Prozent US-Gegner den Mut finden, sich anzuschließen.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Mir kommt diese Vorgehensweise des US-amerikanischen Präsidenten und seines Militärs irgendwie bekannt vor. Denn für den seinerzeitigen Generalangriff der USA auf den Irak (letzter Irak-Krieg) war die Begründung, Saddam Hussein verfüge über Massenvernichtungswaffen, wofür es allerdings keinerlei Beweise gab und was sich später, als der Irak quasi in Trümmern lag und sich dort islamistische Terrorbanden gebildet hatten, als glatte Lüge herausstellte.

    Auch diesmal gibt es keine Beweise für einen syrischen C-Waffen-Einsatz; vielmehr war damals naheliegend, daß ein solcher von den Dschihadisten ausgegangen war, um ihn dem syrischen Präsidenten Assad in die Schuhe zu schieben. Soweit mir bekannt, müssen C-Waffen-Einsätze ebenso wie Atom- und Biowaffen-Einsätze vom Präsidenten genehmigt werden. Und weshalb hätte Assad das tun sollen, wo sich seine Soldaten doch auf der Siegerstraße befinden?

    Auch im „friedlichen“ Deutschland von heute gibt es vergleichbare Praktiken, politisch Andersdenkenden etwas, was verboten und strafbar ist, in die Schuhe zu schieben und sie so zu diskreditieren. Beispiel: Hakenkreuze sind bekanntlich verbotene Symbole, Hammer und Sichel sind es unverständlicherweise dagegen nicht. Werden erstere an Mauern und/oder Häuserwänden entdeckt, werden solche Schmierereien ohne jegliche Nachprüfung automatisch Rechten zugeordnet. Daß selbige auch von Linksextremisten stammen könnten (aus oben genannten Gründen) wird im demokratischsten und rechtsstaatlichsten Deutschland aller Zeiten ausgeblendet.

  3. S. Horst sagt:

    War damals nicht die Sirene Ivanka schuld? Wie auch immer: Ami, go home!

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