Österreichisches Innenministerium: Bei Heimaturlaub verlieren „Flüchtlinge“ den Asylstatus

23. Juni 2017
Österreichisches Innenministerium: Bei Heimaturlaub verlieren „Flüchtlinge“ den Asylstatus
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Das österreichische Innenministerium hat jetzt klargestellt, daß die Rückreise von „Flüchtlingen“ in ihr Heimatland ein Grund für die Aberkennung des Asylstatus sei. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte jetzt Journalisten gegenüber: „Nein, das paßt nicht zusammen: Man kann nicht in einem Land urlauben, in dem man nach eigenen Angaben politisch verfolgt ist.“ Vor allem bei Tschetschenen seien solche Asyl-Heimaturlaube „durchaus üblich”, bestätigte der Sprecher.

Aber: „Nein, da gibt’s keine Ausnahmen: Wenn ein angeblich politisch verfolgter Aslywerber zurück in seine Heimat fliegt, ist der Asylstatus weg“, sagte der Ministeriumssprecher. Bei den nach Österreich geflüchteten Tschetschenen habe der Asyl-Urlaub zu Hause System, bei den Syrern sei dies selten der Fall. Die Kontrollen seien bereits verschärft worden.

Auch würden „diverse Begründungen“, daß die Heimreise zur Nachschau nötig gewesen sein soll, „ob das Haus noch steht” oder „ob Verwandte noch leben”, nicht mehr akzeptiert. Ein bei der Rückkehr ertappter Tschetschene könne dann abgeschoben werden, ein Syrer allerdings aufgrund der Kriegssituation in seinem Heimatland nicht – er bleibt trotz allem vorerst in Österreich.

Die Tatsache, daß sich Asylwerber offenbar auch ihre Flugtickets für die Heimaturlaube selbst finanzieren können, kommentiert man im Innenministerium mit den Worten: „Es stellt sich schon die Frage, wie man sich das etwa als Bezieher der Grundversorgung oder Mindestsicherung leisten kann.” (mü)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

6 Kommentare

  1. Karl sagt:

    Neu im April 2018: Österreich verschärft sein Asylrecht unter der FPÖ Mitregierung!

    Bei Heimaturlaub verlieren Flüchtlinge ihr Bleiberecht!

    https://diepresse.com/home/innenpolitik/5407827/Ministerrat-fixiert-Verschaerfungen-im-Fremdenrecht

  2. Manuel sagt:

    Österreich hat gerade sein Asylrecht verschärft!
    Wer Heimaturlaub macht, verliert sein Bleiberecht!

    http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Kickl-Asyl-Urlauber-verlieren-Bleiberecht/330236052

  3. Claus Ernst sagt:

    Ein besonders widerwärtiger Vergleich wird von den MS-Medien und vor allem
    auch vom ev. und kath. Klerus veröffentlicht. Nämlich die Gleichstellung
    von Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen- und Mittleren Osten mit
    denjenigen aus den Deutschen Ostgebieten nach dem 2. WK. Um dies deutlich
    zu machen, stelle man sich vor, daß 1946 oder 1947 aus diesen Gebieten
    Geflohene Heimaturlaub in Ostpreußen oder Schlesien gemacht hätten. Davon
    abgesehen, daß dieser Vergleich aufgrund mehrer Fakten einer Beleidigung
    und Geringschätzung der seinerzeit aus dem Deutschen Osten geflohenen Men-
    schen gleichkommt. Eine solche Position öffentlich zu beziehn zeigt im
    Grunde nur, mit was für einer verkommenen, sogenannten Elite es die Deutsche Bevölkerung es heutzutage zu tun hat. Daß es nachweisbar Fälle
    gibt, in denen angebliche Flüchtlinge Heimaturlaub beantragen, zeigt die
    ganze Irrationalität der Migrationspraxis und spiegelt gleichzeitig den
    kranken Geist unserer Zeit, respektive derer die ihn verbreiten, wider.

  4. edelweiß sagt:

    Mir stellt sich diese Frage nicht.
    Wer sich die teure Schlepperüberfahrt leisten kann, ist nun mal kein Armer und Notleidender sondern von ganz anderem Kaliber.
    Das wird dann hier unter Beweis gestellt – ein Beispiel s.o.

  5. Berthold Sonnemann sagt:

    Wie sich Elefanten nicht ohne Lebensgefahr in den Lebensraum der Pinguine umsiedeln lassen so hängen wohl auch bei Menschen Erdteil und Erbanlage zusammen. Werbung für Welcomerei ist gegen die Natur, ja sie ist Sadismus. Natürlich und gesund aber ist es, wenn Entwurzelte wenigstens urlaubshalber in die Heimat streben. Daraus ist zu folgern: Sofern man überhaupt meint, ihnen helfen zu müssen, dann bei der Rückkehr ins Herkunftsland und (z.B. mit einer Handwerksmeisterausbildung und mit sog. Microcredits) bei der dortigen Etablierung.

    Welcome-Werbung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und muss verboten werden.

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