Streit um „Flüchtlings“quoten: Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechische Republik kommt

14. Juni 2017
Streit um „Flüchtlings“quoten: Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechische Republik kommt
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. In der EU werden die Gräben tiefer. Brüsseler Insidern zufolge will die EU-Kommission jetzt ernstmachen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik wegen deren Weigerung zur Aufnahme von „Flüchtlingen“ eröffnen. Die Kommission werde dazu ein formales Schreiben an die drei Länder schicken. Sie wirft ihnen vor, sich nicht so an der Aufnahme von „Flüchtlingen“ aus Italien und Griechenland zu beteiligen, wie es im September 2015 von der Mehrheit der EU-Staaten beschlossen worden war.

Ein Vertragsverletzungsverfahren kann mit einer Geldbuße für das betroffene Land enden. Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hatte schon im Mai mit der Eröffnung eines Verfahrens gedroht.

Insgesamt sollen 160.000 „Flüchtlinge“ aus Italien und Griechenland verteilt werden, wo zum Höhepunkt der Migrantenwelle 2015 und 2016 besonders viele Menschen angekommen sind. Bisher wurden aber nur rund 20.000 von anderen EU-Staaten aufgenommen. Ungarn und die Slowakei haben gegen den einschlägigen Beschluß von 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und weigern sich ebenso wie Polen kategorisch, „Flüchtlinge“ im Rahmen der Quotenregelung aufzunehmen. (mü)

3 Kommentare

  1. Emma D. sagt:

    Ein paar Leute vom Vierwaldstätter See haben vor rund 700 Jahren einen frechen Junker-Vogt vom Pferd geholt. Seitdem ist die Schweiz bürgerlich und nicht nur parlamentarisch-demokratisch, sondern auch echt demokratisch.

    Da werden doch drei große Völker, die Polen, Ungarn und Tschechen, um so leichter mit den Juncker-Advokaten fertig werden.

  2. Wolfsrabe sagt:

    Gut so. Je tiefer die Gräben desto eher zerschellt dieses EU-Völkergefängnis. Schade daß wir als eigentlich stärkste Kraft so lasch sind.

  3. jacky sagt:

    Welches „Recht“ maßt sich der durch nichts legitimierte Verein „EU“ an?
    Merkel hat 2015 in einem Alleingang befohlen, deutsche Grenzen und damit die der europäischen Staaten, für jedermann zu öffnen. Nicht aus humanitären Gründen, wie scheinheilig kolportiert wurde, sondern weil die Dame unfähig war,
    Entscheidungen zu treffen bzw. sich an Verträge zu halten und geltendes Recht durchzusetzen.
    Wieso sollten andere europäische Staaten Merkels Selbstherrlichkeit unterstützen?

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