Gesetzesentwurf von Justizminister Maas im Kreuzfeuer – Bundestagsdienst stuft das Vorhaben grundgesetzwidrig ein

14. Juni 2017
Gesetzesentwurf von Justizminister Maas im Kreuzfeuer – Bundestagsdienst stuft das Vorhaben grundgesetzwidrig ein
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der umstrittene Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen „Haß-Kommentare“ und Falschmeldungen („Fake-News“) im Internet bekommt neuen Gegenwind. Bis Anfang Juli will die Große Koalition eigentlich das Gesetz beschließen, das soziale Netzwerke wie etwa Facebook zwingen soll, „Fake-News“ und „Haß-Kommentare“ zu löschen. Bei Nichterfüllung drohen den Netzwerkbetreibern hohe Geldstrafen. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages das Gesetz als grundgesetzwidrig bezeichnet. „Fake News ist kein Rechtsbegriff. Was darunter zu verstehen ist, wird im Gesetz weder erläutert noch definiert“, heißt es in der Begründung.Ein heftiger Schlag ins Kontor des Justizministers.

Die Betreiber könnten übereifrig löschen und somit die Meinungsfreiheit unzulässig einschränken, um mögliche Bußgelder zu vermeiden, meinen die Experten des Bundestages. Heftige Kritik für den Gesetzesentwurf kam von der Alternative für Deutschland, aber auch aus Reihen des Koalitionspartners CSU. „Dieses Gesetz ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar“, sagte etwa die CSU-Abgeordnete Iris Eberl gegenüber der „Bild-Zeitung“ . (tw)

 

Bildquelle: Wikimedia/© A.Savin (Wikimedia Commons · WikiPhotoSpace)/CC BY-SA 3.0 (Bild ist zugeschnitten)

Ein Kommentar

  1. Emma D. sagt:

    Vor 80 Jahren gab es Nazis. Heutzutage gibt es Internazis und Buntinazis ohne Grenzen.

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