Empörende Milde: Irakischer Vergewaltiger eines Zehnjährigen kommt demnächst frei

26. Mai 2017

Wien. Diese Entscheidung der Justiz sorgt nicht nur in Österreich für Empörung: ein Senat des Obersten Gerichtshofes hat jetzt unverständliche Milde im Fall eines 20jährigen Irakers walten lassen, der im Dezember 2015 im Wiener Theresienbad einen zehnjährigen Buben vergewaltigt hatte: die Strafe wurde von sieben auf nur vier Jahre gesenkt. Und weil der Täter bereits einen beträchtlichen Teil seiner Strafe abgesessen hat, dürfte er in Kürze aus der Haft freikommen.

Der Iraker war im Herbst 2015 aus rein finanziellen Gründen über die Balkanroute nach Wien gekommen. Daß er in der Heimat verfolgt werde, behauptete nicht einmal er selbst. Am 2. Dezember 2015 vergewaltigte er dann bei einem Besuch des Theresienbades in Wien-Meidling in der Garderobe den zehnjährigen Buben in einer WC-Kabine. Er wurde noch im Schwimmbad festgenommen und erklärte seine Tat laut Polizeiprotokoll mit den Worten. „Ich hatte seit vier Monaten keinen Sex.“

Der zuständige Senatspräsident Thomas Philipp begründete die jetzt ergangene Senkung des Strafmaßes damit, daß die erste Instanz die Strafe „exzessiv ausgemessen” habe. Und was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen Langzeitfolgen für das Opfer angeht, „kann es auch sein, daß es sie überhaupt nicht gibt”. Vier Jahre seien deshalb angemessen. Es habe sich um einen „einmaligen Vorfall” und nicht „jahrelange Mißbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen” gehandelt“. Bei der Strafbemessung müßten das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand berücksichtigt werden, daß dieser zum Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt war.

Das Opfer leidet unterdessen noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das jetzt ergangene Urteil ist rechtskräftig. (mü)

Ein Kommentar

  1. Sack sagt:

    Er erfüllt doch nur seinen Auftrag!

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