Notbremse „Ventilklausel“: Schweiz schränkt Zuwanderung für Rumänen und Bulgaren ein

12. Mai 2017
Notbremse „Ventilklausel“: Schweiz schränkt Zuwanderung für Rumänen und Bulgaren ein
International
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Foto: Symbolbild

Bern. Zuviele Zuwanderer vom Balkan: die Schweiz beschränkt deshalb jetzt den Zugang für Rumänen und Bulgaren zum eidgenössischen Arbeitsmarkt und bemüht dafür die sogenannte „Ventilklausel“. Konkret will der Berner Bundesrat in den nächsten zwölf Monaten nur noch maximal 996 Aufenthaltsbewilligungen B vergeben. Die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen soll dagegen nicht eingeschränkt werden.

Laut den Verträgen mit der EU darf die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit den beiden Staaten bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung zehn Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien hatte sich die Zuwanderung beschleunigt – laut dem Bundesrat auch in Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit. So sind in den letzten zwölf Monaten aus Rumänien und Bulgarien 3800 Personen mehr ein- als ausgewandert. Im gleichen Zeitraum lag die Zuwanderung aus Italien bei 9000 und aus Deutschland bei 4900 Personen.

In Brüssel ist mam über die Schweizer Entscheidung nicht erbaut. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte gegenüber der Tageszeitung „20 Minuten“, daß man den Entscheid der Schweiz „bedauere”, zumal „die Zahl der insgesamt nachgefragten Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürger rückläufig” sei. (mü)

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