Urteile, die Wut aufkommen lassen: 32.000 Haftentschädigung wegen „illegaler Inhaftierung“ – Opfer erhält nur 8.000 Euro

11. April 2017

London. Das ist der Stoff, aus dem Skandale sind: In Großbritannien sorgt derzeit ein Gerichtsurteil für Wut und Empörung. Dabei wurden einem wegen versuchter Vergewaltigung verurteilten „Flüchtling“ umgerechnet 32.000 Euro Haftentschädigung zugesprochen – das Opfer erhielt dagegen nur knapp mehr als 8.000 Euro Schmerzensgeld.

Der Täter war bereits mehrfach vorbestraft und war wegen seines Vergewaltigungsversuchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Nach zwei Jahren wurde der 32jährige Kurde vorzeitig entlassen. Die Polizei inhaftierte ihn jedoch unverzüglich aufs neue, weil gegen ihn ein Aufenthaltsverbot bestand und die Behörden befürchten mußten, daß er andernfalls untertauchen würde. Es folgten weitere elf Monate im Gefängnis. Nach der neuerlichen Entlassung klagte der Mann wegen illegaler Inhaftierung und begründete dies damit, daß er keine offiziellen Ausweispapiere habe. Deshalb, so die Argumentation seines Anwalts, hätten die Behörden seine Nationalität gar nicht beweisen können – womit seine Inhaftierung illegal gewesen sei.

Der Fall kam vor den Obersten Gerichtshof Großbritanniens. Dort bekam der Kurde recht – ihm wurden 27.000 britische Pfund an Haftentschädigung zugesprochen. Viele empfinden dieses Urteil als blanke Verhöhnung des Opfers, das gerade einmal 8.000 Euro Schmerzensgeld erhielt. (mü)

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