EuGH entscheidet: Auch künftig kein „humanitäres Visum“ für „Flüchtlinge“

8. März 2017
EuGH entscheidet: Auch künftig kein „humanitäres Visum“ für „Flüchtlinge“
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Dieser Kelch ist noch einmal an den Europäern vorübergegangen: wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschied, haben „Flüchtlinge“ aus Bürgerkrriegsländern auch künftig kein Recht auf ein sogenanntes „humanitäres Visum“ für die Einreise in die EU. Aus dem geltenden Unionsrecht ließen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten, argumentierte das Luxemburger Gericht. Maßgeblich sei allein das nationale Recht.

Die Luxemburger Richter widersprachen damit – für viele Beobachter überraschend – der Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi, der seine Schlußanträge vor einem Monat vorgelegt hatte. Mengozzi hatte sich dabei für ein grundsätzliches Recht von Flüchtlingen ausgesprochen hatte, einen Antrag auf „humanitäres Visum“ in den Auslandsvertretungen der 28 EU-Länder stellen zu dürfen, damit ihr Asylantrag anschließend in dem EU-Staat selbst geprüft wird.

Wie der EuGH nun entschied, bleibt es Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, ob sie in solchen Fällen Visa erteilen wollen. Das EU-Recht regelt bisher nur Durchreise- und Touristenvisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. (mü)

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