Nach Gruppenvergewaltigung an Deutscher in Wien: Acht Iraker zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt

3. März 2017
Nach Gruppenvergewaltigung an Deutscher in Wien: Acht Iraker zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. „Acht Iraker sind in Österreich wegen Vergewaltigung einer deutschen Touristin zum Jahreswechsel 2015/2016 zu Haftstrafen zwischen neun und 13 Jahren verurteilt worden. Vorwürfe gegen einen neunten Verdächtigen ließ das Gericht in Wien fallen. Dem Opfer sei ferner ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen worden, hieß es in der Erklärung des Gerichts“, faßt „Die Welt“ den Urteilsspruch in diesem grausamen Verbrechensfall zusammen. Die 28jährige Lehrerin war am 1. Januar 2016 stundenlang von den acht irakischen Sextätern festgehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Vor Gericht zeigten die Vergewaltiger keinerlei Reue.

Was war zum Jahreswechsel 2015/2016 passiert: „Die 28jährige Frau war nach Wien gekommen, um hier Silvester zu feiern. Stunden später begegneten vier Angeklagte, die ebenfalls in der Innenstadt feierten, der angeschlagenen Frau vor einem Lokal – sie war nicht mehr ansprechbar, da sie zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben dürfte. Diesen Umstand nutzten die Iraker aus, indem sie das hilflose Opfer in die Wohnung eines Landsmannes in der Rustenschacherallee in der Leopoldstadt brachten, wo sich weitere fünf Männer aufhielten. Der Anklage zufolge fielen im kleineren Raum der Zwei-Zimmer-Wohnung alle neun Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 48 Jahren – acht sind miteinander verwandt oder verschwägert – nacheinander über die Frau her und mißbrauchten sie. Die Betroffene war laut Staatsanwältin in einem ‚bewußtlosen, schreckstarren Zustand‘ und daher außerstande, sich zur Wehr zu setzen“, so die detaillierte Tatbeschreibung auf oe24.at.

Die Urteile für die einzelnen Triebtäter, zusammengefaßt von „Bild“: „Alaa Al J. muß für 13 Jahre in den Knast. Hader Al-A. kommt elf Jahre ins Gefängnis und trägt die Kosten des Verfahrens. Die beiden Kronzeugen Nael A. (22) und Mohammed Al-T. (31) bekamen für ihre Aussagen Strafrabatt – sie müssen für neun und zehn Jahre einsitzen. Clan-Oberhaupt Sabah A. (47) wurde freigesprochen. Mohammed Al-A., Neffe von Sabah A., sitzt zwölf Jahre ein, Mustafa Al-J. und Marwan J. jeweils elf Jahre, und Nazar Al-J. 13 Jahre.“

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an. Die Staatsanwältin forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für die irakischen Sextäter: „Alle haben die anderen Täter bestärkt weiterzumachen. (…) Für mich steht fest, daß alle den wehrlosen Zustand des Opfers erkannt haben, alle einverstanden waren, daß dieses wehrlose Opfer sexuell mißbraucht wird. Das Spurenbild war nicht das beste. Nael hat durch Abwischen des Opfers von Sperma Spuren verwischt.“ (sp)

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