Ausländerkriminalität: Mildes Urteil für vergewaltigenden Asylbewerber

30. Januar 2017
Ausländerkriminalität: Mildes Urteil für vergewaltigenden Asylbewerber
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Duisburg. Vor etwa zwei Wochen wurde das Urteil gegen Ralph Q., Asylbewerber aus Ghana, gesprochen. Drei Jahre und zwei Monate bekam der 24Jährige für die Vergewaltigung eines 15jährigen Mädchens. Der schwarzafrikanische Vergewaltiger behauptete vor Gericht, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehalten. Verbreitung findet der Fall aktuell vor allem aufgrund eines Berichts von Andreas Laasch, Beisitzer im Vorstand des AfD-Kreisverbandes von Duisburg, der dem Prozeß beiwohnte.

Der Angeklagte soll immer wieder versucht haben, seine grausame Tat mit einer vorgeblichen Krankheit und privaten Schicksalsschlägen zu rechtfertigen. Der Richter habe laut Laasch aufgrund der bisherigen Unauffälligkeit des seit sechs Monaten in Deutschland lebenden Asylbewerbers, einer vermuteten positiven sozialen Prognose sowie der „allgemeinen Haftempfindlichkeit von Ausländern“  das milde Urteil gefällt.

Zudem, so der Prozeßbeobachter, fragte der Richter den Angeklagten auffallend oft, ob er womöglich unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen gestanden hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert. (tw)

5 Kommentare

  1. derKaiser sagt:

    Deutschland ist Geschichte.

  2. Klaus Heissmann sagt:

    Die Duisburger Bürger haben sich eine Rot/Rot/Grüne Stadtregierung gewählt. Alles gut!

  3. Ingrid Meier sagt:

    Welche Strafe wird die nächste Instanz festlegen? Die Staatsanwaltschaft und die Vergewaltigte werden doch in Berufung gehen?

  4. Dr. W. Schauerte sagt:

    Auf zu neuen Taten!

  5. ole sagt:

    Das ist der Migrantenbonus. So, Herr Richter, es gibt ihn nicht? Äussern sie sich! Wenn sie Eier haben. Ich vermute, eher nicht.

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