Bundesregierung billigt Notfallplan: Enteignungen von Betrieben und Bauernhöfen geregelt

2. Dezember 2016

Berlin. Ein Notfallplan von Bundesernährungs- und landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt. Im Falle einer Krise ist nun die Enteignung von Betrieben und Bauerhöfen möglich. Der Notfallplan soll die veralteten Konzepte, die noch aus der Zeit des Kalten Krieges stammen, an die heutige Lage anpassen.

Bereits in der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch aktuelle Maßnahmenpakete im Rahmen des im Sommer beschlossenen „Zivilschutzkonzepts“ der Bundesregierung, wie die Lagerung von 800.000 Tonnen Lebensmitteln in geheimen Hallen jenseits der Großstädte, vom Bundesrechnungshof kritisiert. Diese Kosten stünden in keinem Verhältnis zu dem beabsichtigten Zweck. Die Bundesregierung will nun mehr auf die Eigenvorsorge der Bürger zählen, dafür soll die staatliche Aufklärung der Bevölkerung ausgebaut und zur gesetzlichen Aufgabe der Behörden gemacht werden. Eine Verpflichtung zur Vorratsanlegung soll aber nicht bestehen.

„Welche Regelungen genau von der Bundesregierung beschlossen wurden, ist noch nicht bekannt. Der ‚Rheinischen Post‘ lag vorab ein Entwurf vor. Daraus geht hervor, daß das Ministerium im unwahrscheinlichen Fall einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle – künftig vorschreiben darf, daß nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden“, so „Die Welt“. Diese sollen bei einem flächendeckenden Stromausfall mittels Notstromaggregaten versorgt werden. Um Plünderungen zu vermeiden, soll die Abgabe von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht gestellt werden. Zudem sollen Lebensmittelhändler dazu verpflichtet werden können, die bisher nur geringen Mengen an vorgeschriebenen Vorräten aufzustocken und, um Wucherpreise zu vermeiden, an feste Abgabemengen oder Festpreise gebunden werden.

Des weiteren ist ein staatliches Eingreifen in Betriebe, samt der Verpflichtung, etwa Mehl oder Brot herzustellen, möglich. Auch bei Schlachthöfen ist ein entsprechendes Eingreifen möglich, bei Enteignungen sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. Das Gesetz ist als Zusammenlegung zweier alter Gesetze, dem Ernährungssicherstellungsgesetz von 1965 und dem Ernährungsvorsorgegesetz von 1990, konzipiert. Damit will der Bund sowohl Staat und Wirtschaft entlasten, als auch neun Millionen Euro sparen.

„Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen“, berichtet „Die Welt“. (tw/sp)

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