Anwesenheitspflicht für russische Abgeordnete: Wer schwänzt, muß zahlen

24. November 2016

Moskau. Kampf dem Schlendrian: In Rußland werden ab sofort Abgeordnete des Parlaments, der Duma, in die Pflicht genommen und müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ihren Abgeordnetenpflichten nicht nachkommen. Konkret geht es um Strafzahlungen, die fällig werden, wenn Abgeordnete unentschuldigt bei einer Plenumssitzung fehlen. Für jeden Schwänz-Tag wird ein Sechstel des Monatslohns fällig, so will es ein am Freitag verabschiedeter und am Montag veröffentlichter Parlamentsbeschluß.

Die Anwesenheit der Abgeordneten im Plenarsaal soll demnach dreimal am Tag überprüft werden. Nur wer zu allen drei Zeiten im Plenum sitzt, gilt als anwesend.

Wörtlich heißt es in der neuen Vorschrift: „Im Falle der unentschuldigten Abwesenheit eines Dumaabgeordneten bei einer Plenumssitzung wird sein Monatslohn für jede verpaßte Sitzung um ein Sechstel gekürzt.“ Die Anwesenheitskontrolle solle jeweils um zwölf, 14 und 16 Uhr erfolgen.

Die monatliche Abgeordnetendiät liegt in Rußland bei umgerechnet rund 5.600 Euro, was gemessen am russischen Durchschnittsverdienst sehr viel ist. Pro unentschuldigt geschwänzter Sitzung wären nach Maßgabe der neuen Regelung 930 Euro fällig. Als Entschuldigungsgründe gelten nur Krankheit oder mit der Abgeordnetentätigkeit verbundene Termine. Das Duma-Plenum tagt im Schnitt sechsmal pro Monat. (mü)

2 Kommentare

  1. Hayadale sagt:

    Lorbas, Sie waren schneller als ich.

    Immer wenn wichtige Gesetze verabschiedet werden, sitzen nur ein paar gelangweilte, müde und desinteressierte Politik-Darsteller im Bundestag. Am Freitag ist es noch schlimmer. Da haben viele schon gleich nach dem Frühstück die Heimreise ins Wochenende angetreten.
    Ich wünschte mir, das durch solchen Schlendrian keine Abstimmung möglich ist, weil die Mindestanzahl Abgeordneter nicht erreicht wird.
    Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Arroganz die Abgeordneten bei uns ihren Job (Nicht) erfüllen.
    Es müßten wirklich Strafgelder in Höhe des doppelten Anwesenheitsgeldes fällig werden. Und bei Gesetzesabstimmungen müßte eine generelle Anwesenheitspflicht ohne Ausnahmen – außer nachgewiesener Erkrankung – bestehen.
    Und noch was. Wenn ich sehe, wie schlecht sich gerade die Minister in den ersten Reihen benehmen, kommt einem die Wut. Die sollen als Beispiel für die Jugend gelten? Das ich nicht lache. Wenn ich den Gabriel oder die Merkel sehe, wie die in völliger Umnachtung auf ihrem Handy herumtrommeln, wenn Sarah Wagenknecht ihre Rede hält…! Dann müßte ein Vollstrecker da vorne entlang gehen und mit einem dicken Vorschlaghammer die Handys mit einem Schlag richtig schön platt machen. Das wäre mal eine richtig schöne Erziehungsmaßnahme. Andernfalls könnte auch an der Garderobe ein Schließfach sein, wo alle ihre Handys abgeben MÜSSEN, bevor sie in den Saal gehen. In der Schule gewöhnt man die Kinder schon an solche Maßnahmen. Anscheinend müssen unsere Altvorderen das auch wieder erlernen.

  2. Lorbas sagt:

    Solche Maßnahmen wären auch im Bundestag angebracht.

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