Jobbik-Partei macht Druck: Verfassungsänderung nur, wenn die „Residenzanleihe“ verboten wird

22. Oktober 2016
Jobbik-Partei macht Druck: Verfassungsänderung nur, wenn die „Residenzanleihe“ verboten wird
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. In Ungarn ist es nicht wie geplant im ersten Anlauf zur geplanten Gesetzesänderung zur Verhinderung der EU-Quotenregelung gekommen. Die rechtsnationale Jobbik-Partei, auf deren Stimmen die regierende nationalkonservative Fidesz-Partei von Präsident Orbán angewiesen ist, stellt sich quer. Sie will dem von der Regierung vorgelegten Verfassungsänderungsentwurf nur zustimmen, wenn gleichzeitig ein Verbot einer umstrittenen Regelung zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an betuchte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten beschlossen wird, die eine spezielle Staatsanleihe („Residenzanleihe“) im Wert von mindestens 300.000 Euro zeichnen.

Jobbik-Parteichef Gábor Vona erklärte dazu: „Die Jobbik will Ungarn vor allen Arten von Zuwanderern schützen. Wir sind bereit, für die Änderung der Verfassung zu stimmen, aber wir sind nicht bereit für partielle Lösungen. Wir können nur eine Lösung unterstützen, die wirkliche Sicherheit für Ungarn schafft.“

Die sogenannte „Residenzanleihe“ ist aufgrund ihrer mangelnden Transparenz umstritten. Nach Informationen des Amtes für Einwanderung und Staatsangehörigkeit, die der Tageszeitung „Magyar Nemzet“ vorliegen, wurden bis Ende August solche Anleihen von 2.727 Ausländern gezeichnet. Die Anleihenkäufer können dabei auch Aufenthaltsgenehmigungen für ihre unmittelbaren Familienangehörigen beantragen. Auf diese Weise haben insgesamt 7.559 Personen Aufenthaltsgenehmigungen in Ungarn erhalten, darunter 6.405 aus China und 497 aus Rußland.

Die Jobbik kritisiert an der Regelung, daß Zuwanderer im Wege der „Residenzanleihe“ ohne zuverlässige Hintergrundkontrollen in die Schengen-Zone der EU einreisen können. Außerdem wird das Verfahren als undurchsichtig kritisiert – Vermittlerunternehmen, die die „Residenzanleihe“ an Ausländer verkaufen, sollen damit einen Gewinn von rund 100 Milliarden Forint (ca. 325 Millionen Euro) erzielt haben. (mü)

Ein Kommentar

  1. D. E. sagt:

    Wenn es dank Jobbik zur Abschaffung der Niederlassungsanleihe kommt, wäre das ein Schritt nach vorn (man bedenke: Staatsbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich in die EU einkaufen und so ihr Bleiberecht erwirken. Und das bereits seit mehreren Jahren).

    Außerdem: für die oben erwähnte Verfassungsänderung ist Orbán nicht unbedingt auf Stimmen der Jobbik angewiesen. Die fehlenden Stimmen könnten ja auch von der MSZP oder von der LMP kommen.

    Werden sie auch:

    sobald das MSZP-Fidesz-Kartell merkt, dass Orbán seinen Willen nicht durchsetzt (Voraussetzung: die Jobbik beharrt auf ihrer Forderung), wird die MSZP sich auf den stillschweigend praktizierten Hausfrieden besinnen und Orbáns Gesetzesentwurf zustimmen. Lamentierend natürlich („wir wählen das kleinere Übel“ usw.), aber diese Küngeleien ist man ja gewohnt.

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