Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig

7. Juni 2016
Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bamberg. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Urteil die Gültigkeit einer nach islamischen Recht geschlossen Ehe mit einer minderjährigen Braut anerkannt. Das Urteil beschäftigt mittlerweile auch die Politik.

In dem konkreten Fall aus Aschaffenburg ging es um eine 15jährige Asylbewerberin aus Syrien, die im Alter von 14 Jahren mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin verheiratet wurde. Das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg hatte die Ehe nicht anerkannt und das Mädchen in seine Obhut genommen. Der Mann hatte anschließend vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen diese Maßnahme geklagt. Nach dem Urteil kann die Stadt Aschaffenburg noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hofft auf ein klärendes Urteil des Bundesgerichtshofes, welches das Wohl der minderjährigen Bräute schützt. „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten“, sagte der Minister dem Nachrichtenportal infranken.de. In Deutschland dürfen nur in Ausnahmefällen Personen schon mit 16 Jahren heiraten. Im Regelfall müssen beide Ehepartner volljährig sein. (ag)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

23 Kommentare

  1. Alexander Altermann sagt:

    Es ist und bleibt ein Skandal! SHAME ON YOU deutsche Justiz.

  2. Lutz Brück sagt:

    Unmöglich, was sind das für Richter? Dieser Typ gehört nach unserem Recht abgeurteilt und ausgewiesen! Man neigt immer mehr dazu, Moslems abzulehnen.

  3. […] In der vergangenen Woche hatte ein Fall aus Bamberg für Aufsehen gesorgt. Das dortige Oberlandesger…(ag) […]

  4. D. Rauh sagt:

    Hier soll möglicherweise das deutsche Volk provoziert werden?

  5. Heinz Wörl sagt:

    Ist die Justiz schon islamisch geworden, dann ab mit ihr in ein islamisches Land. Wir leben hier in Deutschland und da gelten nur deutsche Gesetze. Wer sich nicht anpassen kann soll das Land sofort verlassen oder wird ausgewiesen. Die Muslime müssen langsam begreifen, dass wir ihre Traditionen nicht mögen und auch nicht anerkennen. Wer hier leben will soll es gut haben solange er deutsche Gesetze achtet und anerkennt. Für mich ist 14 jährige Mädchen verheiraten, ein Vergehen an Minderjährigen und somit eine Straftat. Das Urteil des Oberlandesgericht ist schändlich, die Richter gehören aus dem Amt entfernt.

    • Gerlinde Wittler sagt:

      Da kann ich Herrn Wörl nur zustimmen. Warum gibt es hier Gesetzte, die immer wieder von der Justiz gebeugt werden? Was macht das denn für einen Sinn, wenn wir eindeutige Gesetze haben, die nicht angewendet werden? Ach ja, falsch. Sie werden ja angewand und zwar bei deutschen Bürgern.
      Deutsche Gesetzt gelten für alle, die hier leben ohne Ausnahme!!!!!!
      Wer das nicht will, soll dorthin gehen wo er her kommt.
      Die Richter gehören nicht nur aus dem Amt entfernt, sondern angeklagt.

    • Yvonne Tippe sagt:

      Eine Schande was sich das Oberlandesgericht Bamberg da geleistet hat. Die Verantwortlichen sollte man ihres Amtes entfernen. Muslime die hier bei uns in Europa leben wollen,haben sich gefälligst an unsere Gesetze zu halten. Dann werden die Vergewaltigungen, Steinigungen u. andere kranke Gewalt gegen Mädchen u. Frauen in Zukunft auch legalisiert???

  6. GoldnerReiter sagt:

    Wir sollen wohl alle eine Multikulti-gerechte Europageneration werden, ohne Wenn und Aber. Wenn es mir passt mit einer 14 jr. Sex zu haben, dann wird sie gegen ihren Willen vermählt und ich suche mein Recht gemäß meiner Religion.

  7. Wetterleuchten sagt:

    Das Land wird im vorauseilendem Gehorsam zur Übernahme vorbereitet. Das wurde bereits sichtbar, als Prof. Schachtschneiders Klage, gegen die Politik von Angela Merkel, vor dem Bundesverfassungsgericht – ohne Begründung- abgewiesen wurde.

    • Martin sagt:

      Dem kann ich nur beipflichten. Wider alle Gesetzte und der Verfassung wird in beinahe dem ganzen deutschsprachigen Raum gegen die Interessen der angestammten Völker gehandelt!
      Es ist kaum zu glauben, was täglich direkt vor unseren Augen und hinter unserem Rücken beschlossen wird.
      Die Art und Weise in der hier die Politik gegen das eigene Volk und für fremde Interessen agiert, grenzt meiner Meinung nach bereits an Hochverrat!

  8. MST sagt:

    Da kann man doch nur noch AFD wählen! Mir wird schlecht…

  9. H. Meyer sagt:

    Ich dachte bisher, dass „Kinderschändung“ in Deutschland verboten ist? Jetzt ist sie vom Oberlandesgericht Bamberg legitimiert? Na denn….Der Islam passt zu Deutschland!

  10. Deutschsachse sagt:

    Na da kann man bald die Bigamie auch Straffrei stellen.

  11. Scripted Reality sagt:

    Wenn die BRD-Justiz relegiöses Recht vor säkulares Staatsrecht stellt, dann sagt es eigentlich die Überflüssigkeit des hiesigen Rechts voraus.

    Also plädiert man indirekt für die Duldung,wenn nicht gar indirekte Einführung der Schariah.Hier kollidiert es mit meiner Rechtsauffassung, da viele Tatbestände des StGB ignoriert werden (Heirat von Minderjährigen „Kinderbräuten“,Sex mit Kindern,ein Pädophilenparadies), geschweige denn das Grundgesetz.

    Stellt sich die Frage: Für wen gilt das Gesetzbuch und das Grundgesetz?

  12. H. Berger sagt:

    Wenn nach diesem Muster weiterhin Urteile gefällt werden, dürfen die Moslems demnächst in Deutschland auch Steinigungen durchführen – ist ja schließlich ganz legitim in deren Herkunftsland…

    Vielleicht sollte man keine Juristen, die über den IQ eines Sonderschülers verfügen, zum Richter benennen – denn die können nicht einmal die einfachste Tatsache und Verfassungspflicht begreifen, dass sie in Deutschland deutsches Recht anwenden müssen.

    • hannelore Torrado sagt:

      Das ist so furchtbar,so etwas darf es in Deutschland nicht geben. Für mich ist das Vergewaltigung. Die Eltern gehören eingesperrt, die so etwas dulden. Oder ab zurück, aber ohne Kind. Hier ist das Mädel wenigstens sicher.

  13. Dr. W. Schauerte sagt:

    Verdammt noch mal! Ich denke wir befinden uns in Deutschland und nicht in Posemuckel.
    Was sind das für Juristen? Unglaublich diese Liebedienerei gegenüber den Fremdlingen!

    • Völlig Krank sagt:

      Ich hatte mich heute schon gefragt, warum deutsche Bürger wegen jedem Sch*** in den Knast kommen können und andere dürfen mit 14-jährigen machen was sie wollen. Denn nichts anderes ist eine Kinderehe.
      Wenn in Deutschland ein Mensch, also bspw. ein Deutscher im Alter von 20 Jahren mit einer 14-jährigen einvernehmlich Sex hat, dann passiert was ?
      Wenn es rauskommt, schickt der Richter den jungen Mann in den Knast.

      Bei einem Noch-Nichtdeutschen, bspw. einem Flüchtling würde der Sachverhalt proportional umgekehrt beurteilt werden.
      Eindrucksvoll hat dies das OLG in Bamberg bewiesen.
      Menschenrechte und der Schutz von Kindern und Heranwachsenden gelten auf deutschem Boden ausschließlich für deutsche Bürger.
      Schließlich sind WIR das Pack !

    • Unfassbar!! sagt:

      Armes Deutschland!!! Hat hier das deutsche Recht keine Gültigkeit mehr? Wieso erlaubt man dem Muselmanen überhaupt Deutsche Gerichte zu belästigen?? Er und seine“Frau“ können in Ihr Heimatland zurück gehen und dort ihre „Ehe“ ausleben. Hier aber nicht.
      Den Glauben an die deutsche Gerichtsbarkeit habe ich schon vor zig Jahren verloren nachdem vor Gericht von einem Muselmanen vor Gericht um die Strafe gehandelt wurde wie auf dem Basar?
      Schande über deutsche Gerichte!!!!

    • k. hansch sagt:

      Ich bin nicht für Kinderehen, aber auch die Jugendämter sollten den Ball flach halten. Zumindest sollte das Mädchen nicht gegen seinen eigenen Willen „beschützt“ werden.

      • Martina sagt:

        woher willst du wissen das es gegen ihren Willen war??? Diese Mädchen haben doch keine Wahl. Also wer soll den Ball flach halten? Was für blöder Satz

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