Interne Polizeianweisung sorgt für Wirbel: „Strafvereitelung im Amt“

26. Januar 2016
Interne Polizeianweisung sorgt für Wirbel: „Strafvereitelung im Amt“
National
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Foto: Symbolbild

Kiel. Es sind immer wieder interne, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstanweisungen in Behörden wie der Polizei, die in den letzten Wochen für Unmut sorgen. Sie lassen nämlich eine allgemeine Tendenz im Umgang des Staates mit den Bürgern erkennen, die auf Vertuschen und Unterschlagung von Fakten hinausläuft.

Jetzt sorgt in Schleswig-Holstein eine interne Dienstanweisung für die Polizei im Umgang mit Flüchtlingen für Empörung. Darin hatte die Polizeiführung alle Beamten angewiesen, Aufenthaltsverstöße von Asylsuchenden aus Syrien und dem Irak generell zu ignorieren. „Das ist Strafvereitelung im Amt, wie sie schlimmer nicht sein kann“, kritisierte dies der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki.

Die Landespolizeiführung hatte am 23. Dezember in einer schriftlichen Weisung zu möglichen Verstößen von Asylbewerbern gegen Aufenthaltsbestimmungen die grundsätzliche Marschrichtung vorgegeben: „Diese durch Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt nach Deutschland ‘eingeladenen’ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind. Der Anfangsverdacht strafrechtlichen Verhaltens ist während des gesamten Aufenthaltes in Schleswig-Holstein deshalb bis auf weiteres nicht gegeben.“

Polizeiführung und Landesregierung verteidigen die Anweisung dagegen noch immer. Sie habe Rechtssicherheit für die Beamten schaffen sollen, wird argumentiert. (mü)

4 Kommentare

  1. Honk sagt:

    Rechtssicherheit??? Der arme Polizist wird doch nur verarscht. Laut Diensteid hat er sich ans GG zu halten. Bei strittigen Entscheidungen hat er die Remonstrationspflicht. Wir ungerne gemacht wegen langsamer Beförderung. Wenn er trotzdem nach Dienstvorschrift arbeitet, die nicht durch das GG gedeckt ist, macht er sich strafbar und haftet privat nach Handelsrecht. Da nützt auch keine private Dienst Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz zählt die nicht. , und Haftpflichtversicherung, weil es keine Staatshaftungsrecht mehr gibt, unsere BRD kein Staat, sondern eine Wirtschaftsverwaltung der Alliierten ist. Siehe auch GG

  2. Sibylle sagt:

    Bei Gefahr im Verzug können doch alle Polizisten ihre erst- und zweitrangig leitenden Vorgesetzten verhaften, wenn diese an Unzurechnungsfähigkeit erkrankt sind.

  3. Deutscher Patriot sagt:

    Tja, der Deutsche will ja nicht aufwachen, er will lieber – bauchsatt, mit seinem Häuschen und Benz vor der Türe, – untergehen.

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