Residenzpflicht in Deutschland: Demnächst auch für anerkannte „Flüchtlinge“?

11. Januar 2016
Residenzpflicht in Deutschland: Demnächst auch für anerkannte „Flüchtlinge“?
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung prüft eine Wohnortpflicht für anerkannte „Flüchtlinge“. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Dabei müsse „eine besonders sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen”, heißt es in dem Bundestags-Dokument.

Bisher unterliegen nur Asylbewerber, deren Fall noch nicht entschieden ist, einer Residenzpflicht, die allerdings nach drei Monaten erlischt. Residenzpflicht bedeutet, daß die Asylanten den ihnen von den deutschen Behörden zugewiesenen Wohnort nicht wechseln dürfen.

Der CDU-Parteitag im Dezember hatte einen entsprechenden Antrag beschlossen. „Wir müssen zusätzliche Wanderungsbewegungen in die Großstädte und Ballungsräume verhindern und eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland gewährleisten”, heißt es darin. (mü)

5 Kommentare

  1. Deutscher Patriot sagt:

    Meine geliebte deutschen Landsleute,

    wacht doch endlich auf! Ich bitte Euch, ich flehe euch an! Mensch, es geht doch auch um Euch. Um Eure Familie, Kinder, Verwandte, Freunde….. Mensch, wie kann man nur so sein eigenes Volk hassend, mindestens ignorierend sein. Und jeder, der jetzt nicht aufsteht, verhält sich genau so.

  2. Marc Bisop sagt:

    „Die Bundesregierung prüft…“

    Also wenn ich das schon höre – weniger Nachrichtensubstanz ist nicht möglich…

    • Deutscher Patriot sagt:

      „Prüft“ heißt, dem Bürger eine Schweißerbrille aufzusetzen, ihm einen Gegenstand in die Hand zu drücken (gewöhnlich rechts…….. ha, rechts :-D) und das Geräusch vom Schweißen vom Band ablaufen zu lassen. Verstanden? 😀

  3. Scripted Reality sagt:

    Was für Deutsche als Hartz IV-Bezieher gilt,
    sollte für „Nicht-Selbstzahler“ erst recht gelten.

  4. Silke Schwansee sagt:

    Die Residenzpflicht muss einzig in der Heimat sein, woher diese Leute stammen. Das Deutsche Volk kann allenfalls eine vorübergehende Herberge bereitstellen. Auch das nur für anständige Leute mit Dokumenten oder glaubwürdigem Ersatz durch die Botschaft des Herkunftslandes.
    Der Rest zuzüglich Kriminelle einschließlich Frauenschänder muss sicher interniert und abgeschoben werden. Wenn die EU einen Sinn hat, wird sie eine gemeinsame Internierungszone für Abgeschobene einrichten, z.B. auf einer sorgfältig gesicherten Insel im Mittelmeer.

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