Asyl-Ansturm: Krimineller „Flüchtling“ darf nicht ausgesperrt werden

28. November 2015
Asyl-Ansturm: Krimineller „Flüchtling“ darf nicht ausgesperrt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, daß ein krimineller Asylant nicht aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgeschlossen werden darf. Der Mann hatte unter anderem einen Mitbewohner mit einem Messer bedroht, berichtet der WDR.

Zum Schutz der anderen „Flüchtlinge“ war gegen ihn ein Hausverbot verhängt worden. Er hätte in einem Einmannzelt mit Schlafsack und Thermomatte schlafen sollen. Stattdessen fand der „Flüchtling“ Unterschlupf bei Bekannten.

Das Gericht entschied nun, daß es gegen das Grundgesetz verstoße, daß der Mann in dem Zelt hätte schlafen sollen. Der Asylbewerber aus Eritrea lebt seit 2010 in Deutschland. (ag)

Ein Kommentar

  1. Islamwarner sagt:

    Warum klagt er, wenn er bei Bekannten unterkommt?

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