„Der Besiegte ist immer schuld“ – Prof. Dr. Franz W. Seidler über die Rechtswidrigkeit der Nürnberger Prozesse

21. November 2015
„Der Besiegte ist immer schuld“ – Prof. Dr. Franz W. Seidler über die Rechtswidrigkeit der Nürnberger Prozesse
Geschichte
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Foto: Symbolbild

Vor 70 Jahren begannen die Nürnberger Prozesse: Prof. Dr. Franz W. Seidler über internationale Tribunale im Schatten von Nürnberg 

Herr Prof. Seidler, in diesen Tagen jährt sich der Beginn des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals zum 70. Mal. Etablierte Historiker, Politiker und Journalisten sind sich einig: In Nürnberg sei 1945 der Grundstein für eine gerechte und unabhängige internationale Justiz gelegt worden. Der kanadische Jurist und Historiker William Schabas schrieb gar: „Heute steht der Begriff ‚Nürnberg‘ vor allem für das Streben nach Gerechtigkeit.“ Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie so etwas lesen?

Seidler: Das ist die politisch korrekte Sicht. Was politisch korrekt ist, braucht nicht richtig zu sein. Nach meinem politisch unkorrekten Dafürhalten sind die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse eine der größten Schandtaten in der Geschichte der Strafjustiz. Bis 1946 gab es kein Gerichtsverfahren, das so viele Verstöße gegen bewährte Rechtsgrundsätze aufweist, wie diese Veranstaltung der vier Siegermächte. Zum Beispiel: Den Vorwurf der „Verschwörung“ zu Straftaten gab es bis dahin nicht. Angriffskriege waren kein Straftat bestand. Daß niemand für Taten zur Rechenschaft gezogen werden durfte, die zur Tatzeit nicht verboten waren, spielte jetzt keine Rolle. Jeder Hinweis auf ähnliche Vergehen der Siegermächte wurde untersagt. Die Unschuldsvermutung für die Angeklagten bis zur Urteilsverkündung war kein Thema. In den Medien der Siegermächte wurden schon während des Krieges und erst recht nach dem Krieg die Angeklagten als Verbrecher vorverurteilt. Bei so viel Rechtsbeugung war ein gerechtes Urteil nicht zu erwarten. In meinen Augen handelte es sich bei allen 13 Verfahren um politische Schauprozesse und nicht um Bestrebungen, den Angeklagten gerecht zu werden. Sie ähnelten Stalins Säuberungsprozessen in den dreißiger Jahren noch mehr als den Prozessen zur Ausschaltung der Opposition im nationalsozialistischen Deutschland. Angesichts der propagandistisch aufgeheizten Volksstimmung in den Siegerstaaten blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als die Angeklagten schuldig zu sprechen.

Bereits während der Nürnberger Prozesse kritisierte die Verteidigung zahlreiche Mängel. Mit welchen gravierenden Einschränkungen hatte die Verteidigung zu kämpfen?

Seidler: Soll ein Strafprozeß zu einem gerechten Urteil führen, müssen Anklage und Verteidigung die gleichen Rechte haben. Das war in Nürnberg ganz anders. Die Verteidiger wurden systematisch behindert und ausgetrickst. Die Ausstattung mit Personal und Material war katastrophal. Zu Beginn des ersten Prozesses hatten alle zusammen nur zwei Telefonanschlüsse, um Entlastungszeugen zu finden. Waren diese in Nürnberg angekommen, wurden sie bedroht oder erpreßt. Gelegentlich sorgte die Anklagevertretung dafür, daß sie unauffindbar waren. Die Plädoyers der Verteidiger wurden im Übersetzungsbüro oder im Kopierraum von den Anklagevertretern mitgelesen, damit sie sich auf die Argumente einstellen konnten. Das gesamte Beweismaterial war im Besitz der Anklagevertretung. Nur selten bekamen die Verteidiger Dokumente in die Hände, die der Entlastung der Angeklagten dienten. Vieles verschwand einfach. Im Nachlaß eines Anklagevertreters fand man nach dessen Tod Kisten mit prozeßrelevanten Unterlagen, die er beiseite geschafft hatte.

Ein wichtiger Rechtsgrundsatz lautet „Tu quoque“ („auch du“). Auch die Alliierten haben beispielsweise Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen, die allerdings nicht verhandelt wurden. Trotzdem wurde das nicht beanstandet. Was bedeutet das für den Grundsatz der Gerechtigkeit?

Seidler: Wäre es nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem Prozeß mit Richtern aus den wenigen neutral gebliebenen Ländern, zum Beispiel aus Schweden, der Schweiz oder der Türkei, gekommen, um die Schuld an Angriffskriegen und die Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht und die Menschenrechte während des Krieges zu ahnden, hätten aus den Reihen der Siegermächte wohl mehr Angeklagte vor Gericht gestanden als Deutsche. Die Sowjetunion hätte die meisten zu stellen gehabt. Denken Sie nur an die stalinistischen Maßnahmen gegen die ukrainische Bevölkerung, die Aggressionen gegen Finnland und die baltischen Staaten, die Massaker an deutschen Soldaten, den völkerrechtswidrigen Partisanenkrieg, die Behandlung der Kriegsgefangenen und die Vergewaltigungsorgien der Roten Armee beim Einmarsch in Deutschland. Die Westalliierten hatten gleichfalls vieles auf dem Kerbholz, angefangen von den Manipulationen, die zum Kriegseintritt führten, bis zum Bombenterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung. Der Verteidigung wurde jeder Hinweis auf alliierte Untaten untersagt. Es ist eine absurde, aber interessante Phantasievorstellung, daß sich 1946 Hitler, Stalin, Churchill und Roosevelt vor einem internationalen Tribunal zu verantworten gehabt hätten. Keiner wäre nach den Maßstäben der Nürnberger Prozesse ohne die Todesstrafe davongekommen.

Der Nürnberger Chefankläger Robert H. Jackson sagte damals: „Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen.“ Dazu ist es bis heute nicht gekommen…

Seidler: Einen so dummen Ausspruch, der allein für die amerikanische Öffentlichkeit gemacht wurde, konnte sich Jackson nur leisten, weil er wußte, daß es nie dazu kommen würde. Beim Hauptkriegsverbrecherprozeß wurde bereits deutlich, wie die Sowjetunion und die Westmächte auseinanderdrifteten. Jede Seite achtete darauf, daß ihre Schandtaten nicht zur Sprache kamen. Verteidigern, die Anspielungen machten, wurde von den Richtern das Wort entzogen: Das sei nicht Prozeßgegenstand. Bei der Urteilsfindung gab es erhebliche Kontroversen über das Strafmaß für die Angeklagten. Die folgenden Prozesse wurden von den im Krieg Verbündeten gesondert in Potsdam, Lüneburg, Rastatt, Nürnberg und Landsberg durchgeführt. Wie die Urteile zeigten, gingen die Maßstäbe weit auseinander: Für ähnliche Vergehen wurden unterschiedliche Urteile gefällt. Als der Kalte Krieg politische Realität wurde, war die Einrichtung weiterer Gerichtshöfe mit allen vier Siegermächten endgültig illusorisch.

Kann man im Zusammenhang mit Nürnberg von „Siegerjustiz“ sprechen? Ging es um Recht oder Rache?

Seidler: Ich kann Wissenschaftler nicht verstehen, die von den Nürnberger Prozessen als erster Stufe einer unparteiischen Völkerrechtssprechung schwadronieren. Es handelte sich um Siegerprozesse und nicht um Rechtsfindung. Von Rache möchte ich nicht sprechen. Die Deutschen hatten nichts getan, was mit den alliierten Bombenangriffen vergleichbar war. Insofern brauchten sich die Sieger nicht zu rächen. Aber nach einem fünfjährigen propagandistischen Trommelfeuer gegen die Deutschen mußte die Weltöffentlichkeit irgendwie zufriedengestellt werden. Dazu dienten die Prozesse. Es konnte gezeigt werden, wie kriminell die Spitzen des Dritten Reiches waren. Das legte einen Schatten auf das deutsche Volk, das sich von solchen Leuten führen ließ. Außerdem wurden die Kriterien für die folgende Umerziehung (reeducation) der Deutschen festgelegt. Dazu gehörte das „deutsche Schuldbewußtsein“ als Hebel für alle Forderungen der Zukunft.

Seit dem Ende des Kalten Kriegs und der praktischen Wiederaufnahme völkerstrafrechtlicher Gerichtsbarkeit durch die Gründung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (1993) und Ruanda (1994) vollzieht sich auch in der Wahrnehmung der Nürnberger Prozesse ein deutlicher Wandel. Plötzlich sind die Verfahren kein singuläres historisches Ereignis mehr, sondern sind zu einem Modellprojekt geworden, dem die Rolle des – wenn auch nicht ganz detailgetreuen – Vorbilds zugeschrieben wird. Was bedeutet das für die internationale Rechtspflege?

Seidler: Die Frage ist, was die Verfahren dieser Strafgerichtshöfe mit den Nürnberger Prozessen gemeinsam haben und was nicht. Das Vorhaben jedes Gerichts sollte sein, Gerechtigkeit zu üben und Straftäter zu bestrafen. Gerechtigkeit ist ein Ideal, über das Theologen und Philosophen streiten, wenn sie moralische Maßstäbe für die Bewertung richterlicher Entscheidungen suchen. Ein persisches Sprichwort sagt: „Was gerecht und was ungerecht ist, bestimmen die Mächtigen.“ Wer die Macht hat, einen Gerichtshof einzusetzen und zu steuern, bestimmt auch das Urteil. Die 18 bzw. 16 ständigen Richter der beiden Gerichte wurden vom UN-Sicherheitsrat nach schwierigen Verhandlungen ausgewählt. Es hätten weniger sein können, wenn man sich schneller geeinigt hätte. Umfangreiche Gerichtshöfe mit Vertretern aus verschiedenen Nationen garantieren kein „gerechtes Urteil“. Viel entscheidender ist, welche Beweise die Anklagevertretung vorbringt. Beim „Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher“ stellte zwar jede der vier Siegermächte zwei Richter, aber unter den Anklagevertretern dominierten die USA, in deren Hand auch das gesamte Anklagematerial war. Damit war ihre Prozeßherrschaft gesichert. Alle folgenden zwölf Prozesse in Nürnberg wurden ohnehin nur von den USA durchgeführt.

Der seit 2002 in Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof (IStGH) soll die Rolle eines „Weltstrafgerichtshofes“ wahrnehmen. Die Kontinuität zu Nürnberg wurde auch symbolisch hergestellt: Der frühere Ankläger des Nürnberger Einsatzgruppenprozesses von 1947, Benjamin Ferencz, hielt im August 2012 im Alter von 92 Jahren das Abschlußplädoyer der Anklage im Verfahren gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga Dyilo. Wie interpretieren Sie solche Symbolik?

Seidler: Der Auftritt des alten Benjamin Ferencz am IStGH im Jahre 2012 sollte die Nürnberger Kriegsverbrechertribunale aufwerten, die in der Zwischenzeit immer mehr Kritik auf sich gezogen hatten. Das gleiche Ziel verfolgt seit 2010 die Dauerausstellung „Memorium Nürnberger Prozesse“ mit der Öffnung des Saals 600 im Justizgebäude, wo die Nürnberger Prozesse 1945 bis 1949 stattfanden. Was nahegelegen hätte, wurde von den festlich gestimmten Medien nicht dargelegt: die Erfolge der Umerziehung nach einem halben Jahrhundert. Der deutsche Schuldkult geht auf die Nürnberger Prozesse zurück.

Im Oktober 2005 begann das Tribunal gegen den irakischen Präsidenten Saddam Hussein in Bagdad, das mit einem Todesurteil endete. Der Nahost-Direktor von Amnesty International, Malcolm Stuart, erklärte damals: „Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen fairen Prozeß, unabhängig von dem Ausmaß der Vorwürfe gegen ihn. […] Hier wurde eine Gelegenheit verpaßt, und die Verhängung der Todesstrafe macht das noch schlimmer.“ Wie beurteilen Sie das Tribunal gegen Saddam Hussein?

Seidler: Eigentlich müßte es allen politischen Beobachtern klar sein, daß mit dem Einfall der amerikanischen Streitkräfte in den Irak 2003 die Malaise begann, mit der es die Deutschen derzeit zu tun bekommen, weil Millionen Flüchtlinge aus dem Nahen Osten nach Europa strömen. Der Prozeß gegen den irakischen Präsidenten war ebenfalls „ein amerikanisches Spiel“. 130 Millionen Dollar flossen aus der amerikanischen Staatskasse, um den Prozeß im amerikanischen Sinn zu lenken. Die fünf Richter, die über den irakischen Präsidenten Saddam Hussein zu befinden hatten, waren Männer, die von den Amerikanern für diese Aufgabe geschult worden waren. Der Angeklagte wurde wie ein Krimineller behandelt. Er kam gefesselt in den Gerichtssaal. Einer seiner Verteidiger wurde ermordet. Das Todesurteil stand von vornherein fest. Saddam Hussein starb am 30. Dezember 2006 am Galgen. Seitdem ist der Irak ein Scherbenhaufen. Es ist kein gutes Plädoyer zugunsten des Nürnberger Internationalen Militärtribunals, wenn sich der Vorsitzende Richter des Schandprozesses rühmt, die Rechtstradition des Nürnberger Verfahrens weitergeführt zu haben.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wird heute als „Nachfolger“ Nürnbergs gesehen. Eine Siegermacht des Zweiten Weltkrieges – die USA – weigert sich bis heute, den IStGH anzuerkennen. 2002 wurde der American Service-Members’ Protection Act rechtskräftig, der den US-Präsidenten dazu ermächtigt, eine militärische Befreiung von US-Staatsbürgern vorzunehmen, die sich in Den Haag vor dem IStGH verantworten müßten. Sogar eine Zusammenarbeit mit dem Gericht wird US-Behörden verboten. Wie interpretieren Sie das?

Seidler: Die USA beanspruchen nicht nur vor internationalen Gerichten einen Sonderstatus. Sie nehmen sich das Recht heraus, für „Demokratie“ und „Menschenrechte“ Kriege anzufangen, zwischen guten und schlechten Diktaturen nach nationalen Interessen zu entscheiden, der Welt den Dollar als Leitwährung aufzudrängen, mit Hilfe von „non-government agencies“ – nichtstaatlichen Organisationen – in nicht hörigen Staaten Revolutionen anzuzetteln usw. Offiziell zuständig für die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganze“ berühren, hat der IStGH nach der Gründungsurkunde Vorrang vor der nationalen Gerichtsbarkeit. Dem fügen sich 121 Staaten von 193. Die USA verweigern die Mitarbeit und drohen allen Staaten mit Sanktionen, die amerikanische Staatsbürger an dieses Gericht überstellen, und versprechen allen Amerikanern, gegen die dort ermittelt werden sollte, die Befreiung, auch mit militärischen Mitteln. Da auch mehrere andere weltpolitisch agierende Staaten wie China, Indien, Rußland, der Iran und Israel den Beitritt verweigern, beschränkt sich die Jurisdiktion des IStGH im wesentlichen auf europäische, afrikanische und südamerikanische Staaten ohne Weltgeltung. Von einem Weltgericht ist der IStGH daher weit entfernt. Die Funktion eines „Weltenrichters“ spielen bis auf weiteres die USA. Wie weit sich der Einfluß der USA auf die Besetzung des Gerichtshofs erstreckt, ist schwer zu sagen. Es ist unwahrscheinlich, daß sie sich dieser Institution nicht zur Etablierung ihrer Weltherrschaftsansprüche bedienen.

Sind internationale Tribunale überhaupt dazu geeignet, Gerechtigkeit wiederherzustellen – oder sind sie gar eine Fehlentwicklung? Oder ist das nicht vielmehr die Aufgabe nationaler Gerichte?

Seidler: Vorausgesetzt, daß die Richter ideologisch ungebunden und keinen fremden Einflüssen unterworfen sind, kann man davon ausgehen, daß vor nationalen Gerichten die kulturellen Besonderheiten der angeklagten Landsleute besser berücksichtigt werden als vor internationalen. In Zeiten der Globalisierung, die wir seit einer Generation erleben, spielen solche Erwägungen jedoch kaum noch eine Rolle. Der moralische Zwang zur Toleranz verlangt Nachsicht mit Minderheiten. Damit verlieren die Gerichte ihre Objektivität, gleich ob es sich um nationale oder internationale handelt. Sie sind keine Instrumente der Gerechtigkeit, sondern instrumentalisierte Einrichtung der von den USA diktierten politischen Korrektheit. Richter, die ausschließlich nach Recht und Gesetz urteilen, riskieren berufliche Nachteile. Wenn nach militärischen Auseinandersetzungen Schuldige gesucht werden, so wird man diese auch in Zukunft bei den Besiegten finden. Die Sieger schreiben nicht nur die Geschichte, wie es ihnen beliebt, sie setzen auch Recht, wie es ihnen nützt.

Herr Prof. Seidler, vielen Dank für das Gespräch. 

Franz W. Seidler wurde 1933 in Wigstadtl (Mährisch-Schlesien) geboren und studierte von 1951 bis 1961 Geschichte, Germanistik und Anglistik an den Universitäten München, Cambridge und Paris. Von 1963 bis 1968 war er stellvertretender Direktor der Bundeswehrfachschule Köln, danach u.a. Referent im Bundesministerium der Verteidigung und von 1973 bis zu seiner Emeritierung 1998 Professor für Neuere Geschichte, insbesondere Sozial- und Militärgeschichte, an der Hochschule der Bundeswehr München. 1978 wurde ihm für Verdienste um das Bildungswesen der Bundeswehr und die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. Seidler ist zudem Träger des Sudetendeutschen Kulturpreises für Wissenschaft. Franz W. Seidler lebt in Bayern und veröffentlichte im „Pour le Mérite“-Verlag zuletzt das Buch Deutsche Opfer. Alliierte Täter 1945. 

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5 Kommentare

  1. Vafti sagt:

    Auch die „Weißbücher“ (d.h. die wöchentlichen Berichte des Auswärtigen Amtes im Deutschen Reich,)
    wurden ab 1945 von den Westalliierten gefälscht ! Erkennen kann man das daran,dass das Vorwort
    in diesen jeweiligen Wochenberichten immer dasselbe ist !

    Auch alle Schulbücher in der Grundschule,den Realschulen ,den Hochschulen und den Universitäten
    wurden „ausgetauscht“,d.h. nach 1945 fand eine „Bücherverbrennung“ statt,die immer die Westalliierten
    besser darstellte als die „böse“ Deutsche Seite !

    Auch wurden in dieser gefälschten Geschichtsschreibung niemals Deutsche Archiveinlagen mitverwendet,
    um ein möglichst umfassendes geschichtliches Werk auf die Beine zu stellen, sondern immer nur Westalliierte
    Behauptungen !
    So,hat mal ein Deutscher U-Bootkommandant berichtet,er sei bereits 5 mal versenkt worden,was dann auch
    in den US-amerikanischen Zeitungen als großer Sieg gegen die Deutsche U-Boot-Waffe ( die ja den US-
    Schiffsverkehr bis 1942 völlig lahmlegte) gefeiert wurde,in Wahrheit aber eine große Lüge der US-Presse war.

    Das Interessanteste aber am gesamten 2.Weltkrieg ist die Tatsache,das ja das Deutsche Reich mit der
    Eroberung Frankreichs, den 2.Weltkrieg gewonnen hat !( Hitler aber einfach weitergemacht hat).
    Ein sich defensives „Einigeln“ gegen etwaige britische Luftangriffe,ob nun auf Frankreich,Benelux oder
    dem Deutschen Reich….wäre auf Dauer im Sande verlaufen,da es dann ja den Briten so ergangen wäre,
    wie den Deutschen….nur mit dem Unterschied,das die Deutsche Luftwaffe viel stärker war als die britische.

    Nur ein weiteres militärisches Deutsches Arrangement gab den Alliierten (damals 1940 ja nur England !)
    weitere Chancen ! Auch das Weitertreiben Richtung Balkan,Nordafrika und Russland haben das Deutsche
    Militär in zunehmenden Maße belastet und dann (vor allem mit den Krieg gegen die USA) überlastet !

    Ja,so war das, Gruß vafti

  2. Nonkonformer sagt:

    Herr Profesor Seidler hat noch als Kronzeugen für seine Feststellungen über die Rechtswidrigkeit des Nürnberger Militärtribunals einen wichtigen vergessen:
    Sir Ian Shawcross, den ehemaligen britischen Chefankläger im Prozeß, der wenige Jahre vor seinem Tod Ende der Achtziger in einem Buch verkündte, „daß er bereue, diesem GERICHT ANGEHÖRT ZU HABEN, weil es die Kriegsverbrechen der Siegermächte nicht verfolgte, nur die der Verlierer!
    Da er schon über 80 war, ließ man ihn „normal“ versterben, denn die Öffent
    lichkeit nahm seine Stellungnahme eh nicht zur Kenntnis, die britische meine ich, die deutsche durfte ja bekanntlich bis heute nicht zur Kenntnis
    nehmen, außer dem Siegerbefehl, „daß an den Urteilen des Nürnberger Prozesses nicht gerüttelt werden darf“!

  3. Csongor (Ungarn) sagt:

    Die Zeit hat für uns bewiesen, daß die Menschen, die hingerichtet wurden, waren viel besser als diese Alliierten. Nicht nur hatten sie weniger Verbrechen, sondern ihre Ideologie hätte nicht Europa vernichtet, im Gegenteil die Politische Korrektheit und der Liberalismus.

  4. Ali Mente sagt:

    Auf der Anklagebank hätten auch Amerikaner, Franzosen und Engländer sitzen müssen. Ob die aber einen so überzeugenden Eindruck gemacht hätten, wie die Deutschen, bleibt dahingestellt.

  5. Deutscher Patriot sagt:

    Unabhängig davon, dass damals (heute aber auch noch) die Amerikaner, Franzosen, Briten und Andere, auch viel Grausames gemacht haben, ohne dafür verurteilt zu werden, bzw. überhaupt vor Gericht zu kommen, wurde bei den Nürnberger Prozessen doch eh nicht >>>wirklich<<>>wirklich<<< aufzuklären. Wenn man sich mal die bewegten Bilder ansieht und vor allem genau zuhört, kann man eigentlich nur zu diesem Schluss kommen. Außerdem haben die Amerikaner ja auch so manchen in die USA mitgenommen….. der dann dort schön gearbeitet hat oder auch SO mit Geld, Wohnung, Auto und Co. versorgt wurde. Oder sie halfen, jemanden in ein anderes Land (also außer den USA) zu bringen. So oder so, sie hatten auf jeden Fall immer ihre Hände mit im Spiel – bzw. ihre Hände schützend über diesen und jenen gehalten. Nur halt immer nur genau die Personen, die ihnen, aus ihrer Sicht, nützlich /erschienen/waren. 🙂 Und der Rest musste halt dran glauben. Wenn auch manche Freispruch bekamen und manche ,,nur" Zuchthaus bekamen. Aber ich glaube, das Gros bekam "Death by Hanging" (dt. Tod durch den Strang). Auf jeden Fall stanken die Nürnberger Prozesse schon damals 100 Meter gegen den Wind. Bis heute anhaltend.

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