Asyl-Ansturm: CDU-Verfassungsrechtler Scholz widerspricht Bundesregierung

15. Oktober 2015
Asyl-Ansturm: CDU-Verfassungsrechtler Scholz widerspricht Bundesregierung
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Mit dem Staats- und Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) hat ein renommierter Jurist der Bundesregierung ihre Fehleinschätzungen und Unzulänglichkeiten in der gegenwärtigen Asylkrise in aller Deutlichkeit vorgehalten. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ sprach der ehemalige Verteidigungsminister Klartext.

„Wie viel Kilometer Grenze ein Staat auch hat, er ist verantwortlich für die Wahrung und den Schutz dieser Grenze.“ Damit erteilte er der Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach die Grenze nicht zu schützen sei, eine klare Absage. In diesem Zusammenhang wurde Scholz grundsätzlich: „Staatsgebiet ist definiert durch Grenzhoheit. Wenn ein Staat seine Grenzen aufgibt, gibt er ein Stück der eigenen Staatlichkeit insgesamt auf.“

Der 78jährige Jurist sprach sich in dem Gespräch ausdrücklich für Grenzkontrollen und Transitzonen aus. Dabei verwies er auch darauf, daß es auf Flughäfen bereits Transitzonen gibt. Er widersprach der Auffassung von Bundesjustizminister Heike Maas (SPD), der rechtliche Einwände gegen Transitzonen vorbrachte. Sollten sich Asylanten der Registrierung entziehen, so könnten sie, wenn sie aufgegriffen werden, „sofort“ abgeschoben werden, da sie ohne Registrierung nicht asylberechtigt sind.

Scholz, der Ko-Autor des führenden deutschen Grundgesetzkommentars ist, wies zudem daraufhin, daß „zur Asylgewähr führen darf, was ein Land verkraften kann“. Als Maßnahme schlug Rupert Scholz vor, durch eine Streichung im Asylverfahrensgesetz den drohenden Nachzug weiterer Millionen Asylanten auszuschließen.

Die derzeitige Situation hält er „für unverantwortlich. Dazu ist unser Land nicht imstande. Dies können wir integrationsmäßig nicht verkraften.“ (ag)

Ein Kommentar

  1. Der Rechner sagt:

    Rom brennt, und Kaiserin Nero spielt dazu die Leier „Wir schaffen das“.

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