Chemnitz-Einsiedel: Bürger blockieren Zufahrtsstraßen zu geplanter Asylunterkunft

6. Oktober 2015
Chemnitz-Einsiedel: Bürger blockieren Zufahrtsstraßen zu geplanter Asylunterkunft
National
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Foto: Symbolbild

Chemnitz. Im Stadtteil Einsiedel widersetzten sich am Montagabend Bürger gegen die geplante Unterbrinung von angeblichen „Flüchtlingen“ in einer geplanten Notunterkunft.

Unterstützt von PEGIDA-Chemnitz-Erzgebirge versammelten sich gegen Abend rund 600 Protestler, um die einzige Zufahrtsstraße zum ehemaligen Pionierlager, das als Flüchtlingsunterkunft dienen soll, zu blockieren. Mit Autos, Traktoren und Lastwagen versperrten sie erfolgreich den Weg, selbst die Einsatzkräfte der Polizei konnten nicht passieren. Bauern blockierten mit abgeladenen Baumstämmen zusätzlich eine Ausweichroute im Wald.

Der örtliche PEGIDA-Ableger hatte zuvor auf Facebook mobilisiert: „So wie wir gerade erfahren haben sind die Busse mit den Invasoren jetzt unterwegs nach Einsiedel. Wer Einsiedel helfen will und sich am Infostand informieren möchte. Jetzt wäre die Gelegenheit.“

Die Polizei griff bei der nicht angemeldeten Versammlung nicht ein und ließ die Bürger gewähren, nachdem sich örtliche Politiker geweigert hatten, die Bürger zum Abbruch aufzufordern. (sp)

 

23 Kommentare

  1. Mirko sagt:

    Man beachte diese Stelle :

    Die Polizei griff bei der nicht angemeldeten Versammlung nicht ein und ließ die Bürger gewähren, nachdem sich örtliche Politiker geweigert hatten, die Bürger zum Abbruch aufzufordern.

    Das ist der richtige Weg dann kann auch bald die Merkel nicht mehr machen was sie will.

  2. Bei dem von der Kanzlerin praktizierten Nationalnihilismus bleibt dem Bürger wohl kaum eine andere Möglichkeit als Strassenproteste , Ungehorsam, Buergerwehr .

  3. Paul sagt:

    Super, so muss es sein….. Nur so kann man den Wahnsinn stoppen!

  4. Danisany sagt:

    Wenn nur die Bürger jedes Bundeslandes so viel Arsch in der Hose hätte,
    Und nicht nur davon reden würden.
    Respekt !!!

  5. erich sagt:

    ungehorsam ist das wort des jahres allen teilnehmern an der blockade meine hochachtung hoffe es schliesen sich noch mehr leute an wenn ich nicht wollt dann wenigstens für eure kinder

  6. derfuchs sagt:

    Jawohl gibt’s nen Daumen hoch ich habe im pionier lager damals meine lehre gemacht

    Weiter so wenn der rest von chemnitz auch sich so wert können wir unsere stadt säubern

    und die invasoren fernhalten

  7. Sabine sagt:

    Super, endlich mal Bürger die sich was trauen !!!

    Es sollten viel mehr von diesen Aktionen geben, nachdem uns die Regierung im Stich lässt und eine absolut verantwortungslost Asylpolitik treibt. Wir sind das Volk und nicht die Regierung. Und Merkl macht was sie will ohne Rücksicht auf Verluste.

  8. A.S. sagt:

    Endlich mal ziviler „Ungehorsam“ von der richtigen Seite, von den anständigen und vernünftigen Deutschen.
    Dieser Widerstand ist auch kein wirklicher Ungehorsam, weil er einem höherem Gesetz folgt – dem nationalen Imperativ, der Selbsterhaltung befiehlt.
    Vorbildlich.

  9. Der Rechner sagt:

    Artikel 16a

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

    […]

    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Diese grundgesetzlichen Vorschriften werden durch das Merkel-Regime systematisch und vorsätzlich in erheblichem Umfang verletzt.

    Die verfasusngsmässige Ordnung wird dadurch systematisch und in erheblichem Umfang außer Kraft gesetzt.

    Weshalb folgende Vorschrift des Grundgesetzes in Kraft tritt:

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Artikel 20

    […]

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Rechtsstaat wiederherstellen:

    Illegal Eingereiste in Abschiebehaft nehmen!

    Grenzen sichern!

    • Der Rechner sagt:

      Strafgesetzbuch:

      § 257
      Begünstigung

      (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      • Andy Lemaire sagt:

        @Rechner GG Artikel 20 besagt folgendes:

        (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

        (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

        (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

        (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

        • Fighter81 sagt:

          Ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ? Das ich nicht lache . Demokratie – niemals da gewesen . Sozial ? Sozial zum kulturbereichernden Dreckspack vielleicht aber sicher nicht zur eigenen Bevölkerung,zu der ist man höchstens asozial .Gesetzgebung -verfassungsgemäße Grundordnung ? Welche Verfassung ? Scheinbar haben da einige immer noch nicht geschnallt das es hier keine Verfassung und keine Souveränität gibt . Das einzige Recht das wir hier haben ist das besetztes land zu sein-solange bis der letzte Ami deutschen Boden verlässt.

      • ole sagt:

        Ja. Und das ist Gummi. Kannst Du in jede Richtung ziehen. Seit wann wird in D Recht gesprochen? Schon lange nicht mehr zu Gunsten der redlichen Deutschen.

      • Maxi Moritz sagt:

        Rechner; dann müssten alle Politikdarsteller aus dieser BRD-GmbH schon lange hinter Schloß und Riegel sitzen. Und glaube mir da reichen auch keine 5 Jahre.

      • Midnightman sagt:

        War ja klar und zu erwarten das der erhobene Zeigefinger kommt (Rechner)immer diese scheiss bezahlten Blogger, womöglich früher Stasi gewesen.

      • koschorreck peter sagt:

        prima, gleich am anfang anfangen: sind diese asys und sozialschmarotzer im ersten friedlichem land gemeldet, offiziell hier in deutschland, stimmen deren aussagen? fast immer nein! wer hat sich zuerst rechtswidrig verhalten?

      • Martin Havemann sagt:

        was meinst du , gesetzt alles falsch !
        weil Deutschland Mietvertrag Kündigung, Wohnung für Flüchtlinge .
        was soll das heißen .

      • Joedinne sagt:

        Na dann, vorwärts alle in den Knast

        • Der Rechner sagt:

          Mich deucht, daß dieser Beitrag von mir vollkommen mißverstanden wurde.

          Da dieses Mißverständnis anscheinend mehrfach vorgekommen ist, liegt zumindest eine Teilschuld dafür wohl bei mir.

          Weshalb ich in einer „Antwort“ an ‚Holger‘ hoffentlich etwas klarer zum Ausdruck bringe, worum es mir geht:

          Nicht die „Einsiedler“ machen sich strafbar, sondern Merkel und Co.

      • WolFe sagt:

        Paragraf 20 GG
        https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
        Die derzeitig Asylpolitik hat nicht die demokratische Mehrheit in Deutschland noch in Europa.
        Sie gefährted die innere Sicherheit und den gesellschaftlichen Frieden

        Die Gewalt geht vom Volke aus.

      • Holger sagt:

        Was willst du uns denn damit sagen das wir vor der Regierung die die wahren Verbrecher sind kuschen sollen?niemals!!!!

        • Der Rechner sagt:

          Was ich sagen will?

          Um es verkürzt auszudrücken:

          1. Das Grundgesetz bestimmt, daß sich niemand, der über ein sicheres Drittland eingereist ist, auf Asyl berufen kann (Artikel 16a, Absatz 2).

          2. Die Bundesregierung nimmt aber durch die ihr unterstellten Ämter vorsätzlich und massenweise Asylprüfungen OHNE Berücksichtigung der Einreise vor.

          3. Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt, daß „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind“.

          4. Da sich die vollziehende Gewalt aber NICHT an Gesetz und Recht hält (siehe 1. & 2.), tritt das in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes vorgesehene Widerstandsrecht in Kraft.

          5. ALSO IST DAS VORGEHEN DER BÜRGER VON EINSIEDEL RECHTMÄßIG.

          6. Illegale Einreise in des Bundesgebiet ist eine Straftat (näheres siehe Aufenthaltsgesetz).

          7. Da die Bundesregierung vorsätzlich durch entsprechende Anweisungen und Duldung illegaler Praktiken der ihr unterstellten Ämter dafür sorgt, daß die illegal Eingereisten sich der Vorteile ihrer Tat sichern können, macht sich die Bundesregierung der Begünstigung gemäß §257 Strafgesetzbuch schuldig.

          8. ALSO GEHÖREN MERKEL UND KONSORTEN IN DEN KNAST?

    • Der Rechner sagt:

      Aufenthaltsgesetz:

      § 95
      Strafvorschriften

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
      2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
      a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist,
      b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und
      c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
      3. entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
      4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,
      5. entgegen § 49 Abs. 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist,
      6. entgegen § 49 Abs. 10 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet,
      6a. entgegen § 56 wiederholt einer Meldepflicht nicht nachkommt, wiederholt gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts oder sonstige Auflagen verstößt oder trotz wiederholten Hinweises auf die rechtlichen Folgen einer Weigerung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht nachkommt oder entgegen § 56 Abs. 4 bestimmte Kommunikationsmittel nutzt oder bestimmte Kontaktverbote nicht beachtet,
      7. wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 oder Absatz 1c zuwiderhandelt oder
      8. im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.

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