„Nicht vorauseilend beanspruchen“: Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gegen Homo-Ehe

27. Juli 2015
„Nicht vorauseilend beanspruchen“: Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gegen Homo-Ehe
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe/Berlin. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, hat sich gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen.

Di Fabio rät daher dem Bundesverfassungsgericht davon ab, die erwartete Entscheidung zu Gunsten der Homo-Ehe zu treffen. Der Bonner Staatsrechtslehrer, Sozialwissenschaftler und Autor sagte im Interview mit der „Rheinischen Post“ auf die Frage, ob der Staat die Ehe umdefinieren könne als Verbindung jedweder Art: „Der Verfassungsgeber hat einen gewissen Spielraum für Neudefinitionen, den Gerichte nicht vorauseilend für sich beanspruchen sollten.“ Mit Blick auf Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften fügte Di Fabio hinzu, man solle nicht jede Unterscheidung unter Diskriminierungsverdacht stellen: „Bestimmte Unterscheidungen, etwa die zwischen Staatsbürgern und Ausländern, sind notwendig, sonst kann ein Staat nicht funktionieren.“ Er verstehe zwar die Forderung von Homosexuellen nach Anerkennung der Ehe unter Gleichgeschlechtlichen; die Frage sei jedoch, ob jede Forderung institutionell ausgereizt werden müsse. Di Fabio: „Das Grundgesetz prämiert Gemeinschaften wie die Ehe oder auch Gewerkschaften, Kirchen oder politische Parteien, weil sie wichtig sind für die Gesellschaft.“ (lp)

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