Gerichte zu „versammlungsfreundlich“? Kritik an Erlaubnis von PEGIDA-Demos

6. März 2015
Gerichte zu „versammlungsfreundlich“? Kritik an Erlaubnis von PEGIDA-Demos
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Der Staats- und Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hat die Genehmigungen von Demonstrationen der PEGIDA-Ableger in Düsseldorf und Duisburg kritisiert.

„Es kann nicht sein, daß Demonstranten einen Wunschort und eine Wunschroute zu einer Wunschzeit immer wieder bestimmen. Sie verdrängen damit die allgemeine Öffentlichkeit, behindern den Gemeingebrauch des öffentlichen Raums und damit die Bewegungsfreiheit anderer Menschen“, sagte der Professor der Freien Universität Berlin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Im Grundgesetz sei ausdrücklich verankert, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel auch eingeschränkt werden könne. Man müsse sich die Frage stellen, ob eine Demonstration regelmäßig im Berufsverkehr an einem Hauptbahnhof stattfinden müsse. „Es ist ja nicht der Sinn der Versammlung, besonders viele zu blockieren“, so Pestalozza. Die Rechtsprechung sei zu versammlungsfreundlich. „Die Gerichte sind sehr vorsichtig und orientieren sich daran, was das Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre entschieden hat.“ Es gehe nicht darum, Versammlungen zu verbieten, aber die Gerichte sollten bei ihren Genehmigungen zu einem Ausgleich der Interessen kommen. (lp)

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