EuGH-Entscheidung: Nicht alle haben Anspruch auf deutsches Hartz IV

25. November 2014
EuGH-Entscheidung: Nicht alle haben Anspruch auf deutsches Hartz IV
National
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Das ist zweifellos ein ermutigender Bescheid: Deutschland darf laut einem Urteil der EU-Richter arbeitslosen Europäern Hartz IV verweigern. Brüssel hatte im Januar diese Leistungen für EU-Bürger gefordert, auch wenn diese keine Arbeit suchen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, daß Deutschland Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Der EuGH in Luxemburg bestätigte jetzt mit einem entsprechenden Urteil das geltende nationale Recht. Das Gericht entschied, daß eine in Leipzig mit ihrem Sohn lebende Rumänin keinen Anspruch auf Sozialhilfe habe. Sie verfüge nicht über ausreichende Mittel zur Existenzsicherung und könne daher kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen.

Nach der Diskussion über Armutszuwanderung zu Jahresbeginn war es zuletzt ruhig geworden um die Zuwanderung vom Balkan. Im Januar hatte eine Stellungnahme der EU-Kommission vor dem EuGH Empörung hervorgerufen. Brüssel plädierte dafür, daß Deutschland EU-Bürgern leichter Hartz-IV-Leistungen gewähren muß, auch wenn diese nie im Land gearbeitet haben oder gar keine Arbeit suchen. Darüber entschieden nun die EuGHRichter. Die Attraktivität Deutschlands hat durch die Debatte aber nicht eingebüßt: Seit Anfang des Jahres sind abzüglich der Auswanderer etwa 100.000 Bulgaren und Rumänen neu eingewandert. (ds)

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