„Hooligans gegen Salafisten“: Demonstration in Hannover darf doch stattfinden

13. November 2014
„Hooligans gegen Salafisten“: Demonstration in Hannover darf doch stattfinden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover. Eine für Samstag in Hannover geplante Demonstration der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ darf nun doch stattfinden.

Das entschied die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover am Donnerstagmorgen. Das Gericht kassierte damit die Verbotsanordnung der Polizeidirektion Hannover. Diese hatte den Aufzug, zu dem bis dahin bis zu 5.000 Teilnehmer erwartet wurden, sowie jede Form der Ersatzveranstaltung mit Verweis auf die Gewalt bei der HoGeSa-Demonstration in Köln untersagt, weil aus ihrer Sicht keine friedliche Versammlung beabsichtigt sei. Die Versammlung diene als Vorwand dafür, daß ein dominierender Teilnehmerkreis die gewalttätige Auseinandersetzung suchen werde. Wegen des zu erwartenden unfriedlichen Verlaufs bestehe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dagegen argumentierte der Anmelder in seinem Eilantrag, die Polizeidirektion unterstelle zu Unrecht einen unfriedlichen Verlauf. Die Versammlung in Köln sei „ungeplant unfriedlich“ verlaufen. Die Exzesse seien nicht von der Versammlung sondern von Einzelpersonen ausgegangen und zudem durch Versagen der Polizei befördert worden. Der Veranstalter habe solche Gewalttätigkeiten weder befürwortet noch gefördert. Er wolle Eskalationen in Hannover vermeiden und sei zur Kooperation mit der Polizei, die polizeitaktische Maßnahmen ergreifen könne, bereit. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun teilweise, erließ allerdings auch einige Beschränkungen: So wird es keinen Demonstrationszug geben, sondern eine stationäre Kundgebung auf der Fläche des alten Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), wo Provokationen der Versammlungsteilnehmer durch „meinungsgegnerische Kräfte“ weitgehend ausgeschlossen seien. Außerdem untersagte das Gericht „verunglimpfende Äußerungen“ und ordenete den Einsatz von mindestens einem Ordner je 30 Teilnehmer an. (lp)

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