Weil er ihm Alkohol ausschenkte: Minderjähriger Vergewaltiger will Wirt an Strafzahlung beteiligen

25. April 2014
Weil er ihm Alkohol ausschenkte: Minderjähriger Vergewaltiger will Wirt an Strafzahlung beteiligen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Dörpen. Ein verurteilter Vergewaltiger aus Dörpen hat einen Gastwirt aus der Gemeinde im Emsland (Niedersachsen) und zwei seiner Angestellten verklagt: Sie sollen sich an einem möglichen Schmerzensgeld für das Opfer seiner Tat beteiligen, weil sie ihm vor dem Verbrechen gesetzeswidrig Einlaß in die Diskothek gewährt und anschließend Alkohol verkauft hätten.

Die Argumentation des Klägers: Wäre dem zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen in der Nacht zum 18. Juli 2010 kein harter Alkohol verkauft worden, hätte er später nicht die junge Frau attackiert und vergewaltigt. Weil Gastwirt, Türsteher und Kassierer aus Sicht seines Anwalts gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, tragen sie angeblich eine Mitschuld an dem Verbrechen. Entsprechend sollten sie sich zur Hälfte an einem möglichen Schmerzensgeld beteiligen, erklärte der Anwalt gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Für das Verbrechen war sein Mandant im November 2011 vor dem Landgericht Osnabrück zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision. Das Urteil ist rechtskräftig. Parallel strengte das Opfer eine Schmerzensgeldklage gegen den Täter an. Er soll ihr einen fünfstelligen Betrag für das erlittene Leid zahlen.

Foto: flickr/Marco_Broscheit, CC BY 2.0

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