Alle Jahre wieder: SPD will kommunales Wahlrecht auch für Ausländer von außerhalb der EU

15. April 2014
Alle Jahre wieder: SPD will kommunales Wahlrecht auch für Ausländer von außerhalb der EU
National
2
Foto: Symbolbild

Berlin. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat sich dafür ausgesprochen, das Kommunalwahlrecht allen in Deutschland lebenden Ausländern zuzugestehen.

Özoguz sagte der „Welt am Sonntag“, es sei wichtig für die Demokratie, daß jeder in seinem Lebensumfeld die Möglichkeit zur Mitbestimmung habe. Als Beispiel führte die SPD-Politikerin die Volksabstimmung über die Bebauung des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof an. „Hier wohnen etliche direkt betroffene Zuwanderer aus Drittstaaten. Obwohl sie unmittelbare Anwohner sind, dürfen sie da nicht mit abstimmen. Das halte ich für falsch“, erklärte Özoguz gegenüber dem Blatt.

Kritik kam umgehend vom Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU). Er sagte der „Welt“, es handle sich zwar um eine „Lieblingsforderung der SPD“, aber es gebe einen „unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten“. Es stelle sich die Frage, warum sich ein Ausländer um den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bemühen sollte, wenn er auch ohne diese die vollen Rechte habe und die dazugehörigen Pflichten nicht tragen müsse.

Auch die Euro-kritische Alternative für Deutschland (AfD) lehnte den Vorstoß ab. Einer der drei Parteivorsitzenden, Konrad Adam, wies auf die besondere Bedeutung des Wahlrechts hin, das unter den Bürgerrechten nicht zufällig an erster Stelle stehe. Dieses Wahlrecht werde durch Pflichten aufgewogen, die von Ausländern nicht erwartet oder gar verlangt werden können. Wer Rechte verschenken wolle, ohne die damit verbundenen Pflichten auch nur zu erwähnen, diene nicht der Integration, sondern behindere sie, so Adam.

Foto: Wikimedia/Bin im Garten, CC BY-SA 3.0

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.