Papiertiger Asylgesetzgebung: Warum Deutschland kaum noch abschiebt, obwohl es müsste

3. März 2014

Illegale Einwanderer bei ihrer Ankunft auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa (Foto: Wikipedia/Sara Prestianni/noborder network, CC BY 2.0)

Berlin. Ursprünglich galt das bundesdeutsche Asylrecht einmal für Menschen, die in ihrer Heimat persönlich politisch verfolgt werden. Weiters gilt, daß nur Personen ein Anrecht auf Asyl in Deutschland beanspruchen können, die nicht über einen sogenannten „sicheren Drittstaat“ eingereist sind.

Auch Zugereiste, die der letzteren Kategorie angehören, sollen nur so lange bleiben dürfen, wie die tatsächliche Bedrohung in ihrer Heimat fortbesteht – also etwa politische Verfolgung oder Bürgerkrieg. Alle anderen „Flüchtlinge“ müssen den gesetzlichen Bestimmungen zufolge zeitnah in ihre Heimat zurückgeführt werden. So weit die rechtlichen Grundlagen des geltenden Asylrechts.

Aber: Die tägliche Erfahrung lehrt, daß die Praxis diese gesetzlichen Grundlagen längst auf breiter Front verlassen hat. Jeder weiß – sogar Politiker der etablierten Parteien, die vor allem vor Wahlen lautstark daran erinnern –, daß der Großteil der Zuwanderer nach Deutschland hier ausschließlich wirtschaftliche Ziele verfolgt, also sich entweder bessere Lebensperspektiven erhofft oder von vornherein eine kriminelle „Karriere“ im reichen Deutschland im Auge hat. Die Asyl-Anerkennungsquote für Asylbewerber aus dem europäischen Südosten etwa liegt derzeit bei null. Politische Verfolgung gibt es dort schlechterdings nicht.

Abgeschoben wird trotzdem nicht, jedenfalls nicht im vorgeschriebenen Maß. Ausgerechnet die „Bild-Zeitung machte dieser Tage darauf aufmerksam, daß sich derzeit in Deutschland mehr als 131.000 Asylbewerber aufhalten, die rückkehrpflichtig wären, mehr als 30.000 von ihnen sogar dringend. Die restlichen rund 90.000 genießen einen „Duldungs“-Status. Abgeschoben wird niemand.

Auch die Drittstaatenregelung wird in der Praxis mehr und mehr außer Kraft gesetzt. Tausende Tschetschenen beispielsweise reisen über Polen nach Deutschland ein. Laut geltendem Recht müßte Polen diese Tschetschenen bei sich aufnehmen, da in Polen weder ein Bürgerkrieg noch politische Verfolgung droht und Polen somit als sicherer Drittstaat gelten kann. Dennoch wird kaum ein Tschetschene nach Polen abgeschoben. Wer es als Tschetschene erst einmal in die Bundesrepublik schafft, kann sich auf ein dauerhaftes und ruhiges Dasein in der Bundesrepublik einstellen.

In Tschetschenien wird, so ist Medienberichten zu entnehmen, den Ausreisewilligen versprochen, daß sie im fernen Deutschland 4.000 Euro Begrüßungsgeld erhalten. Das klingt zwar irr, erweist sich aber bei näherem Hinsehen noch als glatte Untertreibung, denn an dauerhaften Leistungen aus dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz kann man als „Flüchtling“ in Deutschland noch viel größere Summen abgreifen, etwa wenn auch noch Kinder im Spiel sind.

Durch ein fahrlässiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 wurden Asylbewerber bekanntlich deutschen Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt, Leistungen wurden rückwirkend bis 2011 ausgezahlt. Sachleistungen wurden inzwischen fast überall durch Geldleistungen ersetzt. Das sind attraktive Einwanderungsanreize, die der Steuerzahler finanzieren muß. Und abgeschoben wird – siehe oben – kaum noch. In allen deutschen Bundesländern bleiben die Zahlen der tatsächlichen Abschiebungen weit hinter denen der Ausreisepflichtigen zurück. Der Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum, und was das Verheerende ist: Er tut es vor den Augen der ganzen Welt. Kein Wunder, daß Arme und Beladene in aller Welt Deutschland als Paradies betrachten und sich dorthin auf den Weg machen.

Laut Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden mit Stand vom Oktober 2013 im vergangenen Jahr lediglich 1,1 Prozent der Asylbewerber tatsächlich anerkannt – der Großteil der Abgelehnten wurde dennoch nicht abgeschoben. Aufgrund der kaum noch ernstgenommen Residenzpflicht, der Pflicht zum Aufenthalt im zugewiesenen Landkreis, verliert sich die Spur abgelehnter Asylbewerber dann im Nirgendwo, und für die Behörden sind die Untergetauchten nicht mehr greifbar.

Die naheliegende Forderung lautet, daß das geltende Asylrecht endlich wieder angewendet wird. Dies würde dazu führen, daß weit über 90 Prozent der Asylbewerber in ihre Heimat abgeschoben werden, daß es keinen Bedarf an immer neuen Asylunterkünften in unseren Städten gibt – und daß der bundesdeutschen „Aufnahmegesellschaft“ Milliardenkosten erspart blieben.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.