Mord-Paragraph: Bundesregierung prüft Strafrecht auf NS-Relikte

4. Februar 2014

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Berlin. Die Bundesregierung prüft laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) derzeit eine Reform der Paragraphen 211 und 212 im Strafgesetzbuch (StGB), die sich auf Mord bzw. Totschlag beziehen.

„Das Ergebnis der Prüfung wird die Bundesregierung zeitnah bekannt machen“, heißt es in einer Antwort des Ministers auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die der Zeitung „Neues Deutschland“ vorliegt. Hintergrund der Prüfung ist die von einigen Juristen bemängelte Tatsache, daß der Mordparagraph auf Formulierungen aus dem Jahr 1941 fußt und sich die darin enthaltenen Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier nicht auf die Tat des Mordes, sondern auf die Person des Mörders beziehen. Dies sei im Zusammenhang des bundesdeutschen Rechts „systemwidrig“. Im November hatte sich die schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) für eine Reform der juristischen Fassung von Tötungsdelikten stark gemacht.

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