NSA-Skandal: Deutsche Behörden haben das Recht auf Kontrollen in US-Liegenschaften

4. Januar 2014

Berlin. Deutsche Behörden haben im Zuge der NSA-Affäre grundsätzlich das Recht, militärische Liegenschaften der USA auf deutschem Boden zu kontrollieren, wenn sie das „zur Wahrnehmung der deutschen Belange“ für „erforderlich“ halten.

Das ergibt sich nach einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ aus der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. „Die Überprüfung der Einhaltung deutschen Rechts durch amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland gehört zur Wahrnehmung deutscher Belange“, heißt es darin unter Berufung auf ein Zusatzprotokoll zu Artikel 53 des Nato-Truppenstatuts. „In Eilfällen und bei Gefahr im Verzug“ müssten ausländische Truppen „auch den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung gewähren“. Eine Begleitung deutscher Kontrolleure durch Vertreter amerikanischer Behörden sei möglich, aber nicht zwingend.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, beklagte gegenüber dem Blatt, daß von diesem Recht angesichts des NSA-Skandals bislang nicht Gebrauch gemacht worden sei. „Der bisherige Umgang mit dem Skandal ist völlig inakzeptabel“, sagte er. „Die Bundesregierung muß endlich etwas unternehmen. Die Snowden-Dokumente legen den eindeutigen Schluß nahe, daß die Überwachungsmaßnahmen gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen und immer noch andauern. Wenn sich herausstellen sollte, daß gleichzeitig von deutscher Seite nichts getan wurde und wird, um dies zu überprüfen, geschweige denn zu beenden, ist das nicht nur ein Skandal, sondern ein Verfassungsbruch.“

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