Todesstrafe und Ausnahmerecht: Staatsrechtler Schachtschneider geht mit EU-Vertrag von Lissabon hart ins Gericht

27. Juni 2013

Flaggen vor der EU-Kommission in Brüssel
(Foto: Wikimedia/Sébastien Bertrand, CC BY 2.0)

Karlsruhe. Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor an der Universität Nürnberg-Erlangen, sprach mit „Focus-Money“ über den EU-Vertrag von Lissabon, gegen den er vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht hat.

In seiner Klagschrift wies Professor Schachtschneider darauf hin, daß der EU-Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen ermögliche. In den „Erläuterungen“ und deren  „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten werde darauf hingewiesen, daß entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und in anderen Ländern die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen, zulässig sei.

Schachtschneider erläutert hierzu, daß dafür nicht Artikel 2, Absatz 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, maßgeblich sei, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung aus der Menschenrechtskonvention von 1950 zu diesem Artikel. Nach Artikel 6, Absatz 1, Unterabsatz 3 der EU-Verfassung in der Lissabonner Fassung würden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“ ausgelegt, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind.

Dies sei deshalb so umständlich formuliert, um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten werde der schwerverständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt, um ihn, wie üblich, abzunicken. Auf die Frage, ob denn nun eindeutig das Töten von Menschen erlaubt sei, antwortete Professor Schachtschneider: „Ja, die Grundrechtecharta wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.“

Auch wenn die entsprechende Passage nur in den „Erläuterungen“ steht, so ist sie nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Es gebe keinen Interpretationsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bis jetzt zu dieser Frage noch nicht geäußert.

Eine besondere Gefahr sieht Professor Schachtschneider auch bei der Definition von „Krieg“ oder „Kriegsgefahr“. Es sei beängstigend, daß ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluß bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. So könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration, wie beispielsweise die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. In solchen Fällen würde ausschließlich sie Exekutive über Leben und Tod entscheiden, denn eine gerichtliche Klärung dieser Frage ist aus Zeitgründen ausgeschlossen.

Die Todesstrafe wird es nach Schachtschneider auch in Deutschland geben, denn Europarecht bricht das Bundesrecht. Daher ist jede Verordnung in allen ihren Teilen verbindlich und gilt sofort in jedem Mitgliedstaat. Sie muß nicht in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Verordnung wird direkt zum Bestandteil der nationalen Rechtsordnung. Das bedeutet, das nationale Recht, das der Verordnung entgegensteht, wird wirkungslos. Andererseits muß einer solchen Verordnung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates zugestimmt werden, bevor sie verabschiedet werden kann.

Auf die Frage von „Focus-Money“, ob denn den Politikern bewußt sei, was sie da beschließen, meinte Professor Schachtschneider, zumindest denen der CDU/CSU Fraktion schon. Er habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung seiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müßten. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht habe, die Regelungen zu verhindern.

Doch würden bereits die Regierungen mit Aufruhr rechnen, weil die Skepsis der Bevölkerung gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU immer größer wird. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärfe den Druck auf die Bevölkerung, auf die dann geschossen werden darf. Professor Schachtschneider ist der Ansicht, daß das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand berechtigt.

Von einer drohenden Diktatur in Europa möchte Professor Schachtschneider noch nicht sprechen, er bezeichnet es als „Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann“.

Eigentlich dürfte sich niemand besonders über diese Pläne der EU wundern. Geplant sind letztendlich die Vereinigten Staaten von Europa, ein riesiger Vielvölkerstaat, in dem verschiedene Nationen mit jeweils unterschiedlichen Interessen zwangsvereinigt werden sollen. Dazu soll nach sozialistischem Muster den „reichen“ Ländern genommen und an die „armen“ Länder umverteilt werden, hierzu wurde der Begriff „Transferunion“ geprägt.

Bisher wurden im Sozialismus noch nie die „Armen“ reich, sondern nur die „Reichen“ ebenfalls arm. Wie dereinst in Honeckers geheimer Waldsiedlung Wandlitz wird im fernen Brüssel nur die Herrscherklasse ein feudales Leben führen.

Dies alles funktioniert, wie schon die Geschichte gezeigt hat, nur mit Repression, Geheimdiensten und mit dem Damoklesschwert der Todesstrafe.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

Ein Kommentar

  1. Marcel sagt:

    GiBt es keinen den das interessiert? 😮

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